Was ist peinlicher: Die Mitgliederwerbung der Grünen, die unter den nächsten 24 neu eintretenden Parteimitgliedern einen Rucksack verlosen – oder die Reklame, die Abendblatt-Reporter Lutz Kastendieck dafür macht…?
Früher war es gesetzlich so, dass keine Firma eine Verlosung machen durfte, wenn damit ein Kaufakt die Voraussetzung dafür gewesen ist, sodass der Bürger nur als Zahler an der Verlosung teilnehmen durfte. Dieses deutsche Gesetz aus dem UWG ist schon lange hinfällig geworden. Und deshalb dürfen die Grünen die Bürger ködern, dass sie einen Rucksack mit Digitalaufladestation bekommen können, wenn sie bei der Partei eintreten. Wie eingangs gesagt: 1 Rucksack soll unter den nächsten 24 neuen Mitgliedern verlost werden.
Protagonist im Reklamebild ist Benjamin “Blümchen” Stuckenberg, der zugleich auch Bürgervorsteher der Stadt Ahrensburg ist – siehe die Abbildung! Und den darf man bei öffentlichen Auftritten im Marstall nicht fotografieren, weil er dort ja keinen Rucksack anbietet wie in der Reklame im Abendblatt für die Partei der Grünen vom Bündnis90.
Die Stadt Ahrensburg teilt auf ihrer Homepage mit: “Der Bürgervorsteher vertritt bei öffentlichen Anlässen die Stadtverordnetenversammlung und gemeinsam mit dem Bürgermeister die Stadt als Gebietskörperschaft.” Frage des Bloggers: Erfolgt der öffentliche Auftritt des Bürgervorstehers mit Rucksack im Rahmen der Gesamtkörperschaft? Oder ist es nur sein eigener grüner Körper, mit dem er ausschließlich seine Partei vertritt…?
Kann man bei DECATHLON für unter 100€ käuflich erwerben ohne sich der Grünen Politik zu verschreiben…. Wahrscheinlich günstiger als Mitgliedsbeitrag und aufzuwendende Zeit/ Nerven im politischen Ehrenamt
Ich bin nicht sicher ob Sie den Verkäufer nennen wollen/können …
Zitat: “Guten Abend nach Stormarn,
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