Strafzinsen für die Stadt Ahrensburg in Höhe von 870.000 Euro, die aber “kein finanzieller Schaden” sein sollen

Im 3. Buch Abendblatt ist heute ein Beitrag von Filip Schwen erschienen mit der Überschrift: “Strafzinsen: Ahrensburg muss 870.000 Euro zahlen”. Und bevor Sie nun als Bürger von Ahrensburg einen Schreck bekommen, zitiere ich aus dem Kleingedruckten wie folgt: “Aus dem Ahrensburger Rathaus heißt es, der Stadt entstehe durch die Strafzahlungen kein finanzieller Schaden.” Aber es heißt dann weiter im Wortlaut:  “Allerdings reduziere sich die Förderquote, die mit den Verzugszinsen ins Verhältnis gesetzt werden müsse. Das Ergebnis ist dennoch dasselbe: Die Schlossstadt hat am Ende weniger Geld zur Verfügung.”

Zitate: Abendblatt – Symbolbild: pixabay

Um das zu verstehen, werfen Sie bitte selber einen Blick in die heutige Ausgabe vom Abendblatt! Und zur Interpretationshilfe, die Sie dann vermutlich benötigen, können Sie den Stadtverordneten Ihres Vertrauens befragen, weil man das alles als gemeiner Bürger nicht mehr so recht nachvollziehen kann wie es in der Zeitung zu lesen ist. Und aus dem Rathaus heraus kann man es dem Bürger auch nicht mehr plausibel erklären – jedenfalls mir nicht.

Zur Ergänzung: Der Schuldenberg, vor dem Ahrensburg steht, hat sich auf 15 Millionen Euro angehäuft. Und das ist erst der Anfang.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 15. Dezember 2023

3 Gedanken zu „Strafzinsen für die Stadt Ahrensburg in Höhe von 870.000 Euro, die aber “kein finanzieller Schaden” sein sollen

  1. ein-Ahrensburger

    Diese “Städtebauförderung” ist doch nur eine Finanzierungsmasche für die Stadt…
    Förderungen (durch Steuermittel) für alle Investionen der Stadt in den Städtebauförderungs-Bereich.
    Möchte jemand seine Immobilie – für einen marktüblichen Preis und auch höher – in dem Bereich verkaufen, kommt die Stadt mit dem erhobenen Zeigefinger, wie beim Parkhotel-Verkauf geschehen.
    Für mich ist das eine mehrfache Enteignung der Steuerzahler:
    1. wie im HA-Artikel beschrieben – Zinszahlungen entstehen (aufgrund Unfähigkeit bzw. -tätigkeit in der Verwaltung), egal, sind ja nur Steuermittel – ok, keine Enteignung, NUR Verschwendung
    2. Immobilienverkauf zu Preisen, welche der Markt bestimmt – verboten, durch die Stadt -> Enteignung

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