Es war im Jahre 2008, als ein Fall durch die Presse ging, bei dem das Rathaus von Ahrensburg im Fokus der Kripo gestanden hat. Der Bürger erfuhr: “Vorteilsnahme im Amt”, auch als “Bestechung” bekannt. Und dieser Fall kommt mir immer wieder in den Sinn, wenn ich sehe, was auf dem Parkplatz Friedrich–Hebbel–Straße zu sehen ist. Und genauso, wenn ich den alljährlichen Straßenverkauf aus einer Erdbeerbude auf dem Rondeel sehe. Denn beides kann in meinen Augen nicht mit rechten Dingen zugehen.
Die zwei von mir genannten Fälle liegen meines Wissens in der Verantwortung bei der Verkehrsaufsicht im Fachdienst II.3 im Rathaus von Ahrensburg. Dort nämlich werden “Ausnahmegenehmigungen” erteilt für Gewerbetreibende. Und wie die Erdbeerbude auf dem Rondeel, so muss auch der Obst-Pavillon auf dem Rathausplatz so eine Ausnahmegenehmigung aus dem Rathaus bekommen haben, und zwar dass diese Firma ihren Lastwagen bei Tag und Nacht auf dem besagten Parkplatz fernab ihres Ladens abstellen darf, wo sie nicht nur zwei Pkw-Plätze einnimmt, sondern auch noch hinten und vorn über den Parkplatz hinausragt und damit für Behinderungen sorgt. Das wird von der Verkehrsaufsicht nicht beanstandet, sondern es wird gutgeheißen, vermutlich weil das Fahrzeug eine gültige Plakette hat. Weiterlesen