Müssen Biobaba & Camper sich bald auf die Reifen machen?

Seit vielen Jahren beschweren sich immer wieder Bürger beim Blogger über die Zwangsbesetzung vom öffentlichen Parkplatz gegenüber der Selma-Lagerlöf-Gemeinschaftsschule. Über dieses Thema habe ich schon mehrfach berichtet, ohne dass der Sachverhalt sich mit Hilfe der Stadtverwaltung geändert hat. Im Gegenteil: Ich habe das Gefühl, dass hier irgendeine Vetternwirtschaft im Rathaus besteht, denn sonst lässt sich die Parkplatzokkupation nicht erklären: siehe die Abbildung!

Nun habe ich mich persönlich ins Gespräch gebracht, und zwar beim Bürgermeister höchstselbst in der Stadtverordneten-Versammlung am vergangenen Montag im Marstall. Hier hat der Einwohner Harald Dzubilla in der Einwohnerfragestunde  auch im Namen vieler Einwohner das Thema mit folgenden Worten zu Gehör gebracht:

Der Parkplatz Friedrich-Hebbel-Straße, wo Besucher und Eltern der Selma-Lagerlöf- Gemeinschaftsschule parken wollen genauso wie Bürger, die dort in den Alfred-Rust-Saal möchten oder an die Wertstoff-Container, dieser Parkplatz wird schon seit vielen Jahren und bei Tag und Nacht dauerblockiert durch einen Lastwagen und von Campern und anderen Großfahrzeugen. Meine Frage: Warum wird hier nicht endlich für eine Parkbeschränkung durch Parkscheiben gesorgt und auch für einen Platz für Schwerbehinderte?

Und nun ist der Bürger in Wartestellung. Und ich bin sicher, dass Eckart Boege mit seiner Beantwortung nicht wieder so lange auf sich warten lässt wie beim letzten Mal. 😉

 

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 28. September 2023

3 Gedanken zu „Müssen Biobaba & Camper sich bald auf die Reifen machen?

  1. Cool

    Offensichtlich gibt es hier auch mindestens einen Verstoß gegen die StVO. Der LKW ist zu groß für den Parkplatz, er steht vorne und hinten über und blockiert damit einen Teil des Gehwegs. Das ist unzulässig und mindestens eine Knolle wert.
    Der Wohnwagen müsste alle 2 Wochen bewegt werden und zwar nicht nur ein paar Zentimeter. Ob das passiert kann ich nicht sagen.
    Im Übrigen scheint mir der Abstand zwischen den Fahrzeugen ziemlich groß. Die StVO schreibt explizit platzsparendes Parken vor. Auch hier könnte man, wenn man wollte….

  2. Garcia

    Dauerhaftes Abstellen von Fahrzeugen auf Parkplätzen, die nicht am Straßenverkehr teilnehmen, auch wenn sie agemeldet sind:
    Ganz klar eine erlaubnispflichtige Sondernutzung von Verkehrsflächen. Entweder über zeitliche Begrenzung (Parkscheibe, z.B. von 9-19.00 Uhr) oder über Zusatzschild “Nur für PKW” Verkehrszeichen 314 einfach zu regeln.

  3. Der Spatz vom Rathausdach

    Die Damen und Herren im Rathaus, die für den ruhenden Verkehr verantwortlich sind, scheinen nicht zu kapieren, dass hier auch eine erhebliche Gefahr für die Schulkinder besteht, die dort mit dem Fahrrad fahren. Denn Autofahrer sind ja gezwungen, auf der Fahrbahn zu parken, sodass die Kids drumherum fahren müssen.

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