Erinnert sich noch jemand von Ihnen, liebe Mitbürger, daran, was heute vor einem Jahr in Ahrensburg passiert ist? Ich erinnere: Am 18. September 2022 haben die Ahrensburger im Rahmen eines Bürgerentscheids darüber entschieden, dass Ahrensburg eine lebendige Innenstadt sein soll. Und das bedeutet: Ausreichend Parkraum für Besucher der City, damit sie keinen Bogen um Ahrensburg fahren sollen!
Die Grünen hatten die Bürger damals aufgefordert, dagegen zu stimmen. Und die WAB hatte sogar ein Horrorszenario erfunden, falls die Bürger mit JA stimmen sollten. Trotzdem haben sie mit JA gestimmt. Und das Horrorszenario? Das bietet uns nun die Verwaltung der Stadt und allen voran der Boegemeister, indem er den Bürgern deutlich macht: “Ihr Deppen könnt entscheiden, was ihr wollt – das letzte Wort wird im Rathaus gesprochen!”
Eckart Boege will den Bürgerentscheid offensichtlich aussitzen. Er weiß: Die Entscheidung der Bürger gilt nur für zwei Jahre. Davon ist heute die Hälfte der Zeit rum. Also noch ein Jahr lang aussitzen, und dann können Verwaltung und Politik genau das machen, was sie vor dem Bürgerentscheid machen wollten: Parkplätze aus der City entfernen und damit die Besucher fernzuhalten. Zur Freude von Famila & Co. und dem Alstertal-Einkaufszentrum (AEZ), die ohne ihre ausreichenden Parkplätze garnicht existieren könnten.
Eigentlich wäre jetzt ja der Bürgervorsteher gefragt, der den Bürgermeister aufzufordern hätte, dem Bürgerentscheid auch Folge zu leisten. Aber der Bürgervorsteher ist bekanntlich ein Grüner – siehe Abbildung links! Und der wurde nicht von den Bürgern zum Bürgervorsteher gewählt, sondern von den Stadtverordneten. Was also kann der gemeine Bürger von einem solchen Grünhorn erwarten außer Grünschnack?!
Dann wird nächstes Jahr ein neues Bürgerbegehren fällig …
Oder: ein Misstrauensvotum gegen den Bürgermeister
Wer kann das Misstrauensvotum stellen, doch wohl nicht wir Bürger, oder?
Das Gesetz eröffnet zwei Wege der Abwahl des Bürgermeisters vor Ablauf seiner Amtszeit. Zum einen kann die Stadtverordneten-Versammlung auf Antrag mindestens der Hälfte seiner Mitglieder mit Zwei-Drittel-Mehrheit das Abwahlverfahren herbeiführen. Zum anderen kann dies auch ein Bürgerantrag, wenn er das dafür notwendige Quorum erfüllt.
Ein Bürgerantrag würde im Falle Ahrensburgs 20% der Einwohner bedürfen, die dafür votieren (rd. 6.000) …
Ob soviele Ihrem Unmut offen Luft machen?
Und wo sind erkennbare Aktivitäten des Einzelhandels?
Die Einzelhändler ballen die Fäuste. Das kann man aber nicht erkennen, weil die Fäuste in den Hosentaschen stecken.
Die Ahrensburger sind aber wirklich gestraft mit ihren Bürgermeistern. Allerdings: Sie haben diese Personen mehrheitlich gewählt – oder waren zu bequem, sich überhaupt auf den Weg zur Wahlurne zu begeben, um Leute wie Herrn Sarach,und Herrn Boege zu verhindern. Also hält sich mein Mitgefühl in engen Grenzen. Das habe ich allerdings mit den verantwortungsbewussten Menschen, welche die beiden verhindern wollten.