Ab heute auf der Homepage von Ahrensburg unter “Amtliche Bekanntmachungen”: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in Verbindung mit § 27a und §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das Vorhaben

Aus der Überschrift können Sie entnehmen, lieber Bürger von Ahrensburg, um was es hier geht. Und deshalb müssen Sie es lesen. Das geht bei Ihnen bestimmt ganz rasch. Und danach können Sie dann handeln. Letzteres können Sie auch sein lassen, wenn Sie sich auf die S4 freuen, die nach Ahrensburg kommen soll mit Schienenstrang durch unser Kulturerbe Tunneltal. Und freuen auf die sechs Meter hohen Lärmschutzwände in der Innenstadt, die exklusiv für die S-Bahn kommen sollen, obwohl sie vor dem Lärm der Donnerzüge des Transgüterverkehrs schützen sollen, die bei Tag und Nacht in kurzen Abständen durch unsere Stadt jagen sollen.

Und last but not least dürfen Sie sich freuen auf über zwei Jahre langen Baulärm mit Umleitungen und danach auf Tausende Autos, die dann täglich aus dem Umland zum Bahnhof nach Ahrensburg zur S-Bahn kommen, und für die es so gut wie keine Parkplätze geben wird. (Meine Frage an die Objektleiterin der Bahn, ob für diese Autos vielleicht zusätzlich Autoparkzüge eingesetzt werden sollen, wurde als Witz verstanden.)

Wenn Sie nicht auf die Homepage gehen wollen, dann können Sie den Text auch hier auf Szene Ahrensburg lesen und sind im Handumdrehen informiert:

Sollten Sie aber irgend etwas nicht verstehen, meine lieben Mitbürger, dann können Sie selbstverständlich im Rathaus anrufen – Telefon: 04102 77 0 – und sich Ihre Fragen im persönlichen Gespräch vom Boegemeister beantworten lassen. Oder Sie rufen einfach bei der Auskunft der Bahn an und fragen dort nach dem Sinn einer S4 für die Stadt Ahrensburg!

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 11. September 2023

Ein Gedanke zu „Ab heute auf der Homepage von Ahrensburg unter “Amtliche Bekanntmachungen”: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in Verbindung mit § 27a und §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das Vorhaben

  1. Neu-Ahrensburger

    Hätte ich geahnt, was hier auf mich zukommt, wäre ich nie und nimmer nach Ahrensburg gezogen! 2 Jahre Baulärm – realistisch sind doch eher 4-6. Und danach Tag und Nacht Donnerzüge – so habe ich mir mein Leben in Ahrensburg als Neubürger nicht vorgestellt! Bloß wieder weg von hier!

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