Das könnte teuer werden für Dr. Michael Eckstein! Der Firmeninhaber vom Stifter-Service Ahrensburg GmbH & Co. KG veröffentlicht auf seinem Waschzettelportal “Ahrensburg-Portal” schon wieder Werbung, die nicht vorschriftsmäßig als solche gekennzeichnet ist – siehe die Abbildungen! Was sind die möglichen Folgen, wenn Werbung nicht gekennzeichnet wird?
Wird gegen ein Unternehmen und/oder den Influencer Anzeige erstattet – zum Beispiel von einem Mitbewerber oder einem Nutzer – dann drohen Geldbußen. Und für den Tatbestand der Schleichwerbung können das bis zu 500.000 Euro sein, wenn solche Schleichwerbung schon zum wiederholten Mal erfolgt.
Bei der nicht als Werbung gekennzeichneten Veröffentlichung auf dem Eckstein-Portal handelt es sich um Schleichwerbung der Bargteheiderin Nadine Fahrenkrog, die “Meditation, Mentaltraining und Entspannung” anbietet, und zwar “for Kids only”. Und das wird auf dem Portal unter “Gesundheit” angezeigt, obwohl an anderer Stelle von “Werbung” die Rede ist, was bedeutet: Der Beitrag wurde von der Auftraggeberin geschaltet und bezahlt.
Solche Veröffentlichungen hat der Stifter-Service-Doc schon in Vergangenheit immer wieder gemacht. Der Pate von Ahrensburg scheint unbelehrbar zu sein.