Darf man das Ahrensburger Schloss gratis vernaschen? Schlossherrin Ceynowa sagt: nein!

Klicken Sie doch einmal zurück und lesen Sie meinen Beitrag vom 11. Februar 2018, wo ich frage: Ist Schloss Ahrensburg eigentlich geschützt? Und wenn Sie das gelesen habe, dann kann ich es hier und heute ergänzen mit dem Hinweis: Die Ahrensburger Schlossherrin Dr. Tatjana Ceynowa hat der Firma Niederegger soeben per Anwalt untersagen lassen, eine Marzipantorte herzustellen und zu verkaufen mit der Darstellung von Schloss Ahrensburg. Und warum? Weil die Firma das ungefragt und ohne Lizenzzahlungen tun wollte. Was Niederegger in Vergangenheit bereits getan hat, nämlich unser Heiligtum in Marzipan zum Verzehr anzubieten.

Lübecker Holstentor von Niederegger

Die Frage, ob auf dem Schloss ein Urheberrecht liegt, habe ich also schon in Vergangenheit aufgeworfen. Normalerweise ist es so: Wenn der Urheber schon 70 Jahre lang unter der Erde weilt, dann ist das Kulturgut, das er geschaffen hat, urheberrechtsfrei. Wer aber war der Urheber vom Ahrensburger Schloss…? Tot ist er auf jeden Fall, und zwar über 70 Jahre.

Und dann gibt es noch die Möglichkeit, das Schloss als Werbemarke eintragen und schützen zu lassen. Dann kann man es in Lizenz für Produkte vergeben und dafür abkassieren. Und sollte das bei unserem Schloss der Fall sein: Wem gehört die Marke Ahrensburger Schloss?

Der Blogger selber verfügt über die Marke Ahrensburger Schloss. Sogar mit Ersttagsstempel vom 15 Juli 1982 – wenn Sie bitte einen Seitenblick nach links auf die Briefmarke werfen wollen! Ob die Deutsche Bundespost damals für den Druck der Marken in die Ahrensburger Schlosskasse hat einzahlen müssen, weiß ich nicht. Auf jeden Fall war die heutige Schlossherrin damals noch nicht im Amt.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 20. August 2023

8 Gedanken zu „Darf man das Ahrensburger Schloss gratis vernaschen? Schlossherrin Ceynowa sagt: nein!

  1. Kritische Leserin

    Ich verstehe diese Frau nicht. Das wäre doch beste Werbung für das Schloss! Wenn ihr aber so daran gelegen ist, Niederegger ins Geschäft zu pfuschen, könnte sie doch eine bekannte Ahrensburger Konditorei damit beauftragen, eine ähnliche Torte herzustellen – dann könnten beide davon profitieren. Ich bin gespannt, wie ein hoffentlich unabhängiger Richter entscheidet!

    1. Harald Dzubilla

      In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an eine Episode, die schon ein paar Jahre her ist. Wie bekannt sein dürfte, ist schon seit Jahrzehnten meine Kinderhörspielreihe “Schubiduu…uh das Schlossgespenst” ununterbrochen auf dem Markt. Die Geschichten spielen in Ahrensburg und im Schloss, wo Schubiduu…uh wohnt. Damit mache ich im ganzen Lande Werbung für das Schloss – zu Beginn auf Schallplatten, dann auf MC, danach auf CD und heute als Downloads auf vielen Portalen im Internet.

      Als dann der NDR zu Halloween mal einen Beitrag über mich und Schubiduu…uh im Ahrensburger Schloss drehen wollte, hat Frau Dr. Ceynowa das verboten. Begründung, die ich vom NDR hörte: “Schubiduu…uh hat mit dem Schloss nichts zu tun und Dzubilla schon garnicht!”

      Jahre später habe ich mich dann “gerächt” mit der 14. Folge von Schubiduu…uh, wo die Schlossherrin den Namen Olga Petrowa trägt und ein wenig vorgeführt wird. 🙂

  2. Heinrich Graf

    Hat Herr Dr. Eckstein für sein kommerzielles “Ahrensburg PORTAL” von Frau Dr. Ceynwa die Genehmigung eingeholt, mit Schloss Ahrensburg zu werben? Wenn das Niederegger nicht erlaubt sein soll, dann doch Eckstein noch weniger.

  3. Garstige

    Da der Herr Doktor nur Gutes tut, ein Segen für die Bevölkerung Ahrensburgs und Großhansdorfs ist, benötigt er keine Genehmigung für die Nutzung der Abbildung des Schlosses für sein Portal – das versteht sich doch wohl hoffentlich von selbst!!

  4. Kerner

    Was würden Sie denn der Firma Niederegger bzw. deren Anwalt raten? Lizenzgebühr zahlen? Oder für den Schlossverein spenden?

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Wäre ich deren Anwalt, so würde ich wie folgt plädieren: Wenn jemand das Schloss in Ölfarben malt, davon Drucke macht und verkauft, dann kann Frau C. nichts dagegen unternehmen. Und wenn jemand das Schloss in Marzipan gestaltet und verkauft, dann kann das de facto nicht anders sein als die Gestaltung mit Ölfarben, nämlich Kunst in Vervielfältigung.

  5. Peter Silie

    Hat das Stadtforum sich von Frau Dr. Ceynowa die Genehmigung eingeholt, dass Schloss kommerziell zu nutzen? Oder besteht in der Nutzung auf Stoff oder Marzipan ein Unterschied in Sachen Urheberrecht?

  6. CB

    Moin,
    ich bin entsetzt über das Vorgehen von der “Schlossherrin” – jahrelang wurde die AhrensburgerSchloss-Niederegger-Torte gekauft und keiner hatte etwas dagegen. Dieses Jahr brauchte ich die Torte für Besucher, die noch nie in Ahrensburg waren und war erfolglos. Als Mitbringsel bräuchte ich die Torte auch noch, aber auch hier erfolglos. Was für eine Schande für Ahrensburg.
    Warum dürfen Pralinenpackungen / Bücher / Fotos / Ansichtskarten etc. mit der Aufnahme vom Schloss verkauft werden? Gibt es hier genügend bakschisch für die “Schlossherrin”, damit sie die Füsse stillhält?
    Schämen Sie sich Frau Dr. Ceynowa!

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