“Wer nicht hören will, muss fühlen”, spricht der Volksmund. Und Hörgeräte-Kersten spricht: “Hörgesundheit ist Gehirngesundheit”. Was im Umkehrschluss bedeutet: Hörkrankheit ist Gehirnkrankheit. Und das wiederum meint: Können Sie nicht gut hören, dann haben oder bekommen Sie auch ein Porzellandefizit, sprich: Sie haben nicht mehr alle Tassen im Schrank.
Aus der Anzeige von Kersten entnehme ich, dass diese Firma ein Ersatzgehirn anbietet – siehe Abbildung! Ob dieses Gehirn – woher es auch immer stammen mag – transplantiert werden kann, bezweifle ich. Eher sieht es so aus, als ob das Gehirn von Kersten wie eine Mütze auf dem Kopf getragen will, quasi als Außen- bzw. Zweitgehirn mit USB-Anschluss. Was für viele Menschen durchaus sehr hilfreich sein kann, nicht zuletzt auch für ganz bestimmte Personen im Schilda des Nordens, wenn Sie wissen, wen ich meine.
Aber Scherz beiseite! Die Anzeige von der Firma Kersten betrachte ich als Angstwerbung. Und Angstwerbung ist unlauteres bzw. sittenwidriges Werbeverhalten, das gezielt die Angst oder Zwangslage des Verbrauchers zur eigenen Absatzsteigerung ausnutzt (§ 3 und § 4 Ziff. 2 UWG). Es handelt sich dabei um eine unsachliche Beeinflussung der Kaufentscheidung, sofern nicht mehr nur über tatsächlich bestehende Risiken aufgeklärt, sondern bewusst die irrationale Sorge vor drohenden Gefahren geschürt und ein Gefühl der Hilflosigkeit erzeugt und ausgenutzt wird.
Leider hat Kersten wohl Recht, eine Studie der John Hopkins University hat erbracht, wer eine unbehandelte Hörminderung hat, hat ein erhöhtes Demenzrisiko
Kein Grund, damit Werbung zu treiben.