Eine Frühstücksstube, in der man nicht frühstücken kann

Im Waldemar-Bonsels-Weg, direkt neben dem U-Bahnhof Ahrensburg-West, gibt es die “Ahrensburger Frühstücks-Stube”. Mit Kundenparkplatz direkt vor der Eingangstür. Aber es parken dort keine Kunden vor dieser Frühstückstube, sodass dort die Gäste vom Restaurant “Zum Griechen” parken dürfen, das gleich nebenan ist. Der Grund: Die “Ahrensburger Frühstücks-Stube” ist schon seit längerer Zeit geschlossen.

Das Dumme für Frühstückswillige, die nicht wissen, dass die Eingangstür dicht ist: Sie parken dort hungrig, steigen aus, um dann wieder hungrig einzusteigen und weiterzufahren. Weil niemand dort deutlich sichtbar ein Schild angebracht hat, auf dem der Hinweis GESCHLOSSEN steht.

Und warum steht das Lokal seit ewiger Zeit leer bzw. die Stühle auf den Tischen`? Keine Ahnung. Der Grieche nebenan läuft gut. Und der Italiener um die Ecke genauso, sodass dieser sein Lokal schon mehrfach vergrößern musste, um alle Gäste unterzubringen.

Vielleicht fehlt hier ein besonderes Konzept. Das bisherige Konzept der “Ahrensburger Frühstücks-Stube”: Dort gab es nicht nur “Coffee to go”, sondern “auch zum Mitnehmen” 😉 – siehe Foto! 😉

POSTSKRIPTUM: Würde die Stadt Ahrensburg dieses Ladenlokal übernehmen, wäre hier ein besserer Platz für die “Ahrensburger Tafel” als derzeit zwischen dem italienischen Restaurant “Dolce Vita” und dem Chinesen “New Long” in der City.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 14. Juli 2023

3 Gedanken zu „Eine Frühstücksstube, in der man nicht frühstücken kann

  1. Frau Behnemann

    Es muss wohl einen Grund haben, warum die Kunden der Tafel sich in der Innenstadt auf dem Präsentierteller in der Großen Straße anstellen müssen. Ein Platz, der ungeeignet ist und möglicherweise gerade diejenigen Menschen, die es bitter nötig haben, davon abhält, sich öffentlich zur Schau zu stellen.

  2. Hamelmann

    Hallo, ich habe mit Interesse den Artikel gelesen. Wie kann man denn an den Besitzer herantreten, falls man das Gebäude kaufen oder mieten möchte?

    Würde mich über eine kurze Antwort freuen.

    Mit freundlichen Grüssen
    Dr Christoph Hamelmann

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Wenn man berechtigte Interessen nachweisen kann, bekommt man Auskunft beim Grundbuchamt (im Amtsgericht), was man eventuell auch über einen Rechtsanwalt erreichen kann. Außerdem: Einfach mal nachfragen im Restaurant nebenan!

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