Wer sein Testament anfertigen will, der wird sich im allgemeinen im klaren darüber sein, wen er als Erben bedenken will. Die BürgerStiftung Region Ahrensburg erklärt auf dem Werbeportal der Firma Stifter-Service Ahrensburg GmbH & Co. KG (Inhaber: Dr. Michael Eckstein), dass sich “für jeden zuerst die Frage” stellt, ob Familie, Freunde und “vielleicht auch eine gemeinnützige Organisation” im Testament bedacht werden sollen.
Und weil es immer noch Menschen gibt, die bei ihrem Testament am allerwenigsten an eine gemeinnützige Organisation als Erben ihres Nachlasses denken, macht eine gemeinnützige Organisation dafür eine Veranstaltung, wo ein Steuerberater die Bürger informiert, welche “Gestaltungsmöglichkeiten” es in Sachen “Erbschaftssteuer” gibt.
Nachtigall, ick hör Dir trapsen! Denn es könnte sein, dass Steuerberater Uwe Schempp den ahnungslosen Bürgern unterschwellig einen Hinweis darauf gibt, dass BürgerStifter Dr. Michael Eckstein sich wahnsinnig darüber freuen würde, wenn die Erblasser diese Stiftung in ihren Testamenten berücksichtigen würden.
Mir kommt dieser Verdacht nicht von ungefähr, denn auf der Homepage der BürgerStiftung Region Ahrensburg ist ausdrücklich das Kapitel verankert: “MIT DEM ERBE GUTES TUN Testament Und Vermächtnis”.
Im übrigen: “Die Teilnahme ist kostenfrei, Spenden sind erbeten.” So zeigt es die BürgerStiftung auf dem Waschzettelportal vom Stifter-Service an. Dabei wird aber nicht angeführt, wofür diese Spenden sein sollen. Vielleicht für den Steuerberater Uwe Schempp als Honorar für seinen Vortrag? Oder macht der Mann diesen Job möglicherweise nur, um auf diesem Wege neue Mandanten für seine Kanzlei zu akquirieren…? Honi soit qui mal y pense, liebe Erblasser!
Ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass beim Sammeln von Spenden auch der Spendenzweck angegeben werden muss?