Sie kennen das Prozedere: Ihr Handy-Anbieter zeigt Ihnen an, dass es bei ihm einen neuen Tarif gibt, der günstiger ist als Ihr zur Zeit noch laufender. Und dann haben Sie die Möglichkeit, in den neuen Günstigtarif zu wechseln, möglicherweise auch erst zum Auslauf Ihres bestehenden Vertrages. Das vorab.
Ich bin Abonnent vom Hamburger Abendblatt. Und ich lese online von einem neuen Tarif: “2 Jahre für nur 49 € – jetzt lesen!” Und genau das wollte ich tun, nämlich jetzt für 49 € lesen. Also habe ich in das blauen Feld geklickt . . .
. . . und bekam den Hinweis: “Sie verfügen über ein Abonnement. Sie werden jetzt zur Startseite umgeleitet.” Und das wurde ich dann tatsächlich. Was ein Fall ist für Benjamin Frank, denn der ist Vertriebsleiter vom Hamburger Abendblatt und fungiert als “Ansprechpartner für die Anliegen unserer Abonnenten”.
Also, Benjamin Frank, nun erklären Sie mir doch mal, warum ich nicht “2 Jahre für nur 49 € – jetzt lesen!” darf! Muss ich mein Abonnement erst kündigen, bevor ich in den neuen Tarif wechseln kann…?