Nackte Tatsachen: Wie der MARKT seine Anzeigenkunden inhaltlich unterscheidet

Die Südholstein Anzeigenblatt GmbH, die den MARKT herausgibt, die macht einen großen Unterschied zwischen ihren Anzeigenkunden. So schreibt das Blatt heute “In eigener Sache: Wahlwerbung … dass der Verlag sich nicht mit den Inhalten von Wahl- und Parteiwerbung identifiziert und diese nicht die Meinung des Unternehmens widerspiegeln”.

Was bedeutet das? Es bedeutet: Der Verlag steht nicht hinter den Aussagen seiner Anzeigenkunden. Jedenfalls nicht, wenn es sich dabei um Wahlwerbung von politischen Parteien handelt. Hier erklärt man ausdrücklich, dass man eine andere Meinung hat als alle Parteien, die im MARKT werben.

Andererseits: Weder Verlag noch Redaktion distanzieren sich von einer Anzeige in der heutigen Ausgabe, wo eine nackte Rentnerin eine Stellung sucht in der Rubrik “Erotische Kontakte”, weil die Dame offensichtlich nichts mehr zum Anziehen hat.

Was sagt uns das? Dem Blogger sagt es: Der gutherzige Verlag distanziert sich nicht von einer armen Rentnerin, sondern veröffentlicht deren Telefonnummer, damit barmherzige Bürger hier anrufen und Kleidung und Schuhe spenden sollen.

Ergänzung zum Thema Pressegesetz: Es genügt nicht, wenn der Verlag sich nur von Anzeigeninhalten distanziert. Der Anzeigenleiter hat in der Regel die Aufgabe, den Anzeigenteil von strafbaren Inhalten freizuhalten. In der Praxis wird der Anzeigenleiter meist auch presserechtlich Verantwortlicher für den Anzeigenteil sein. Die Landespressegesetze verlangen in § 8, Absatz 2, dass der Verleger einen Verantwortlichen für diese Prüfungspflicht benennt. Denn die Presse haftet zivil- wie strafrechtlich für den gesamten Inhalt des Druckwerks – auch für solche Inhalte, die von dritter Seite stammen. Der Anzeigenteil ist da nicht ausgenommen.Der presserechtlich Verantwortliche für die Anzeigen muss im Impressum ausgewiesen sein. Seine Funktion entspricht damit der des presserechtlich verantwortlichen Redakteurs für den redaktionellen Teil.

Mit anderen Worten: Der Anzeigenleiter muss vor Veröffentlichung der Anzeige geprüft haben, ob die nackte Rentnerin wirklich nichts mehr zum Anziehen hat oder ob es sich hier nicht womöglich um einen Werbetrick handelt. 😉

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 15. April 2023

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