Der MARKT ist ein Anzeigenblatt, wo Handel und Gewerbe anzeigen können, was die Kunden kaufen und bestellen sollen. Im Allgemeinen muss man das, was dort in der Werbung angeboten und verkauft wird, auch bezahlen. Heute aber gibt es im MARKT etwas gratis – wenn Sie bitte mal auf die abgebildete Offerte schauen wollen, liebe Leser*innen!
Der erotische Kontakt zum “GRATIS abspritzen” soll telefonisch erfolgen. Und anhand der Vorwahl lässt sich erkennen: Hier handelt es sich nicht um das Motto: „Hier leb’ ich, hier kauf’ ich“, denn die Telefonnummer stammt nicht aus Ahrensburg oder Stormarn, sondern die Vorwahl deutet auf den Raum Köln hin. Und kaufen muss man dort auch nix.
Warum hat der MARKT für Ahrensburg die spezielle Rubrik “Erotische Kontakte”? Und: Hat der Verlag geprüft, ob der Inhalt der Anzeige auch den Richtlinien der Presse entspricht? Ich zitiere hierzu:
“Die Landespressegesetze verlangen in § 8, Absatz 2, dass der Verleger einen Verantwortlichen für diese Prüfungspflicht von Anzeigeninhalten benennt. Denn die Presse haftet zivil- wie strafrechtlich für den gesamten Inhalt des Druckwerks – auch für solche Inhalte, die von dritter Seite stammen. Der Anzeigenteil ist da nicht ausgenommen.”
Was bedeutet das? Es bedeutet, dass im Impressum vom MARKT der Name eines Verantwortlichen für den Anzeigenteil stehen muss. Und der muss überprüft haben, ob das Abspritzen unter der angegebenen Nummer tatsächlich gratis ist oder ob es sich bloß um eine billige Luftnummer handelt. 😉
Erfolgt das Abspritzen mittels Gartenschlauch oder Hochdruckreiniger? Und ist das auch mit Entfernung von Moosbelägen auf Gehwegverbundsteinen gratis?