Am 2. Oktober 2022 habe ich den Antrag gestellt, dass der Bürgervorsteher eine Einwohnerversammlung einberufen soll bzw. muss. Am 10. Dezember 2022 habe ich erneut darauf hingewiesen. Und am 27. Januar 2023 habe ich gefragt: “Keine Einwohnerversammlung in Ahrensburg wegen der Kosten…?”
Steter Tropfen höhlt den Stein, spricht der Volksmund. Auf Ahrensburg bezogen meint das: Steter Tropfen höhlt den Stern. Und weil sich hier offenbar alle Fraktionen in der Stadtverordneten-Versammlung einig sind, steht auf der Tagesordnung am 27. Februar 2023 unter TOP 8: “Antrag aller Fraktionen auf eine Einwohnerversammlung” – siehe Abbildung links! Und weil sich alle Fraktionen hier einig sind, wird es vermutlich zu einem mehrheitlichen JA kommen – möglicherweise mit der Gegenstimme des Bürgervorstehers (CDU).
Und noch etwas steht auf der Tagesordnung, und zwar eine Empfehlung und also lautend: “Für alle Teilnehmenden und Gäste gilt die Empfehlung, eine OP-Maske oder Masken der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 bzw. KF94 zu verwenden.”
Klar, eine Empfehlung ist keine Pflicht. Aber warum diese Empfehlung? Ist es nicht so, dass der Bürger auch ohne Empfehlung selber entscheiden kann, ob er maskiert kommen will oder nicht? Und ich glaube auch nicht, dass die Stadtverordneten mit Maske auf ihren Plätzen sitzen werden.
Nachtrag: