Nein, die beiden Themen in diesem Blog-Eintrag haben direkt nichts miteinander zu tun. Da ist einmal die BILD-Zeitung, die ich abonniert habe. Und meine Reklamationen, dass ich die Zeitung öfters nicht im Briefkasten gefunden habe. Und: Der Zusteller der Firma Funke scheint einen guten Vorsatz für dieses Jahr gefasst zu haben. Die Folge: Gestern hatte ich gleich drei BILD-Zeitungen im Briefkasten – siehe die Abbildung!
Natürlich könnte es sein, dass daraufhin zwei andere Abonnenten ihre BILD-Zeitung nicht bekommen haben. Und wenn die sich bei mir melden, dann können sie ihr Exemplar gern bei mir abholen, da es sowieso ungelesen in der blauen Tonne landen würde.
Und dann las ich von einem BGH-Urteil: “Gemeinde kann ungenutzten Bauplatz nach Jahren noch vom Käufer zurückfordern”. Und woran dachte ich dabei? Ich dachte an die Tiefgarage unterm Rathausplatz, die von der Stadt Ahrensburg an die Hamburger Firma Luserke verpachtet wurde, wo aber seit über einem Jahrzehnt rund 90 Plätze abgesperrt sind und deshalb nicht genutzt werden können.
Dazu meine Frage, die ich mal in den Raum stelle: Könnte die Stadt die Garage vom Pächter nicht ebenfalls zurückfordern…?