Das Thema ist der Parkplatz gegenüber der Selma-Lagerlöf-Gemeinschaftsschule (SLG). Hier können Eltern parken, die ihr Kind zur Schule fahren müssen. Hier können auch Eltern parken, die einen Termin in der Schule haben. Und hier können auch Besucher des Alfred-Rust-Saales parken genauso wie Bürger die an die dortigen Wertstoff-Container wollen . . .
. . . parken, wenn dort nicht ein Gartenbaubetrieb und ein Obstladen ihren LKW und andere Firmenfahrzeuge dauerparken würden. Genauso wie auch die Besitzer von Wohnmobilen – siehe das Foto von heute früh! Und weil ich weiß, dass dieses Thema viele Bürger interessiert, zitiere ich wie folgt:
FAQ: Halten und Parken mit dem Lkw
Gelten für Lkw andere Regelungen als für Pkw? Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) untersagt das Halten und Parken für Lkw an den gleichen Orten wie für Pkw.
Darf ein Lkw in einem Wohngebiet parken? Das ist nur in Ausnahmefällen möglich. Grundsätzlich untersagt die StVO das regelmäßige Parken eines Lkw in einem Wohngebiet zwischen 22:00 und 06:00 Uhr.