In Ahrensburg findet mindestens einmal im Jahr eine Einwohnerversammlung statt

Haben Sie eigentlich gemerkt, meine lieben Mitbürger, dass sowohl der Bürgervorsteher als auch der Bürgermeister gegen die Hauptsatzung der Stadt Ahrensburg verstoßen haben? Ich beziehe mich hierbei auf § 11 Einwohnerversammlung. Und ich halte fest: Die letzte Einwohnerversammlung in Ahrensburg fand statt im Juni 2019. Das ist also über drei Jahre her. Und da wir ja hier auf Szene Ahrensburg alle unter uns sind, zitiere ich den besagten Paragraphen aus der Hauptsatzung der Stadt Ahrensburg und also lautend:

§ 11 Einwohnerversammlung

“(1) Die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher beruft mindestens einmal im Jahr eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner ein.

Das Recht der Stadtverordnetenversammlung, die Einberufung einer Einwohnerversammlung zu verlangen, bleibt unberührt.

(2) Für die Einwohnerversammlung stellt die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher eine Tagesordnung auf. Die Tagesordnung kann aus der Einwohnerversammlung ergänzt werden, wenn mindestens 30 % der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner einverstanden sind. Zeit, Ort und Tagesordnung der Einwohnerversammlung sind öffentlich bekannt zu geben.

(3) Die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher leitet die Einwohnerversammlung. Sie oder er kann die Redezeit bis zu 5 Minuten je Rednerin oder Redner beschränken, falls dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Einwohnerversammlung erforderlich ist. Sie oder er übt das Hausrecht aus.

(4) Die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher berichtet in der Einwohnerversammlung über wichtige Angelegenheiten der Stadt und stellt diese zur Erörterung. Einwohnerinnen und Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das Wort zu erteilen. Über Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung ist offen abzustimmen. Vor der Abstimmung sind die Anregungen und Vorschläge schriftlich festzulegen. Sie gelten als angenommen, wenn für sie die Stimmen von mindestens 30 % der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner abgegeben werden. Eine Abstimmung über Anregungen und Vorschläge, die nicht Angelegenheiten der Stadt betreffen, ist nicht zulässig.

(5) Über jede Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss mindestens enthalten

  1. die Zeit und den Ort der Einwohnerversammlung,
  2. die ungefähre Zahl der teilnehmenden Einwohner,
  3. die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerversammlung waren,
  4. den Inhalt der Anregungen und Vorschläge, über die abgestimmt wurde und das Ergebnis der Abstimmung.

Die Niederschrift wird von der Bürgervorsteherin oder dem Bürgervorsteher und der Protokollführerin oder dem Protokollführer unterzeichnet.

(6) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung, die in der Stadtverordnetenversammlung behandelt werden müssen, sollen dieser zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden.”

Ende der offiziellen Verlautbarung der Stadt Ahrensburg

Postskriptum: Und damit wiederhole ich meinen Antrag vom7. Oktober 2022.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 10. Dezember 2022

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