Ein Wort der Erleuchtung zur Beleuchtung am Schloss

Ich hatte den Ahrensburger Bürgermeister gefragt: “Müssen die Stadtwerke Ahrensburg in dieser für die Menschen wirtschaftlich schwierigen Zeit auch Gewinne mit Ahrensburger Bürgern machen?” Hierzu hat Eckart Boege mir u. a. geantwortet: “Seit einigen Jahren ist das dauerdefizitäre Freitzeitbad den Stadtwerken zugeordnet. Badverluste sollen durch Gewinne der Stadtwerke zur Entlastung des städtischen Haushalts ausgeglichen werden,”

Nun erfuhr der Leser im 3. Buch Abendblatt: “Das Ahrensburger Schloss wird in den Abendstunden und nachts weiterhin angestrahlt – auch wenn die Energiesparverordnung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die Beleuchtung von Gebäuden eigentlich verbietet.”

Zu diesem Thema habe ich mit einem Schlossbewohner gesprochen, nämlich mit Schubiduu…uh, dem Ahrensburger Schlossgespenst. Denn Schubiduu…uh lebt ja schon ziemlich lange im Schloss und geistert in der Nacht dort durch die Räume, wobei er sich schon immer gefragt hat, warum um Mitternacht die Scheinwerfer brennen müssen.

Und was erstaunlich ist: Die Antwort von Schubiduu…uh über die nächtliche Beleuchtung deckt sich mit der Antwort von Bürgermeister Eckart Boege – siehe oben!

Der Vollständigkeit halber muss ich auch berichten, was Eckart Boege gesagt hat, und zwar: „Die Strahler sind mit der Wegebeleuchtung gekoppelt. Letztere könne aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht nicht deaktiviert werden.”

Und das klingt nicht unbedingt GEISTreich, sondern eher GESPENSTisch: Die Kopplung von Straßenlaternen zu den Scheinwerfern am Schloss kann nicht deaktiviert werden…?

Gibt es unter dem Lesern von Szene Ahrensburg vielleicht einen Elektriker, der hierzu einen sachdienlichen Kommentar liefern kann…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 4. September 2022

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