Das Foto, das Sie hier sehen, kommt nicht aus dem Kriegsgebiet in der Ukraine, sondern von der Ostsee. Dort gibt es “VikingMania im Dampland”. Und das Foto soll die Leser vom Stormarner Tageblatt zum Besuch der Horrorveranstaltung animieren, auf dass sie sich dort amüsieren sollen.
Dass es sich hier um redaktionell gestaltete Werbung handelt, erfährt der Leser erst später im Kleingedruckten, wo das Wort “Anzeige” erscheint. Was bedeutet: Diese Werbung ist unlauter gemäß UWG. Und eine Darstellung in blutrünstigen Bildern ist in der Werbung ohnehin verboten.
Ansonsten: Findet jemand von Ihnen die Abbildung witzig? Und finden kleine Kinder das cool, oder bekommen sie davon schlaflose Horrornächte?
Meine unmaßgebliche Meinung: Wenn ich etwas zu sagen hätte in diesem unserem Lande, dann würde ich solche perversen Veröffentlichungen unter das Strafrecht stellen.