Über ein offenkundiges Porzellan-Defizit von Beamten und Politikern und warum ich dem ATSV zu einem Bürgerbegehren rate

Wem gegenüber sind die Stadtverordneten von Ahrensburg verpflichtet bei ihren Entscheidungen – den Bürgern, die heute in der Stadt wohnen? Oder den Menschen, die im Laufe der Jahre vielleicht mal von Hamburg oder anderswo nach Ahrensburg ziehen werden? Ich frage so provokativ, weil es Beamte im Rathaus und Politiker in der Stadt gibt, die sich nicht um das Wohl der heutigen Einwohner kümmern, sondern die im Sinn haben, die Stadt Ahrensburg „zuzubauen“ bis zum Gehtnichtmehr.

Ein Ahrensburger Politiker trifft den Nagel mal wieder auf den Kopf (Litho: A. Paul Weber)

Thema Flächennutzungsplan: Stadt, SPD & Linke erklären, dass es einen errechneten Bedarf von ca. 660 Wohneinheiten bis zum Jahre 2035 gibt. Das ist Unfug. Wer das errechnen kann, ist ein Prophet. Oder ein Scharlatan. Oder beides zusammen. Wenn jemand das besagte Resultat wahrheitsgemäß voraussagen kann, dann kennt der auch alle Lottozahlen bis zum Jahre 2035. Es handelt sich bei dem “errechneten Bedarf” vielmehr um einen vorauseilenden Gehorsam der städtischen Verwaltung mit einigen Politikern im Gefolge.

Die Stadtverwaltung in der peinlichen Person von Bauamtsleiter Peter Kania stellt sich an die Seite von SPD & Linken; und zusammen machen sie Vorschläge für die Ausweisung potenzieller Wohngebiete in der Stadt Ahrensburg, die jeder Beschreibung spotten und weshalb ich sie hier auch gar nicht aufführe. Und Bela Randschau (SPD) erklärte dazu, dass es sonst eine *unkontrollierte Nachverdichtung* geben wird, weil diese durch die Stadt nicht gesteuert werden kann.

Tickt der Genosse eigentlich noch richtig? Bela Randschau behauptet allen Ernstes, dass in der Stadt Ahrensburg jeder Mensch unkontrolliert bauen kann! Und Peter Kania spricht sogar von einem „unkontrolliertem Zuzug“ und dass die Stadt „auf Gedeih und Verderb auf Investoren angewiesen“ wäre.

Und wenn der Bürger schon denkt, dümmer gehts nümmer, dann folgt auch schon die Steigerung der Unvernunft und hier der geistige Totalausfall in der Partei Die Grünen. Ich zitiere Christian Schmidt (Die Grünen):

„Es gibt keinen Beschluss für die Errichtung einer Sportanlage an dieser Stelle im Gewerbegebiet. Für eine Ausweisung dieser Fläche als Sportanlage/Spielanlage besteht somit kein Anlass“.

So konnte man das im Stormarner Tageblatt lesen. Und ich zitiere weiter:

“Die FDP stimmte dagegen. Das sei die einzige Fläche, auf der ein vom ATSV gewünschtes Sportstadion oder eine Drei-Feld-Sporthalle entstehen könnte, sagte Thomas Bellizzi (FDP): ‘So etwas lässt sich nicht dezentral in ein Wohngebiet hineinplanen. Sportler trainieren auch an Wochenenden. Das bedeutet Lärm.’“

Und weiter berichtet das Stormarner Tageblatt: „Auch das Argument der ‚langen Wege’ kann Bellizzi nicht nachvollziehen: ‚Bei Familia oder dem Gewerbegebiet selbst war das auch kein Thema und jetzt wird das plötzlich als Grund herangezogen, dass die Fläche nicht für den Sport geeignet ist.’“

Heute steht im Stormarnteil vom Abendblatt ein Leserbrief von Jürgen Westpahl, Vorsitzender Ahrensburger TSV. Ich setze sein Einverständnis voraus, wenn ich den Leserbrief an dieser Stelle weiterverbreite. Und ich gebe Jürgen Westphal nicht nur den Tipp, rechtzeitig ein Bürgerbegehren in die Wege zu leiten, sondern das Thema auch allen Mitgliedern des Vereins deutlich vor Augen zu führen, damit sie bei der Kommunalwahl im kommenden Jahr wissen, welche Parteien sie in ihrem Interesse besser nicht wählen sollten.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 16. Mai 2022

5 Gedanken zu „Über ein offenkundiges Porzellan-Defizit von Beamten und Politikern und warum ich dem ATSV zu einem Bürgerbegehren rate

  1. Hauke Wendt

    Ich verstehe nicht, warum die Meinung und Wünsche des ATSV offenkundig nicht ernst genommen werden. Die erneut angeführten “langen Wege” sind eine Theorie, die an der Praxis oftmal vorbeiführt: wenn ich bestimmte Sportarten als Anwohner im Süden unserer Stadt ausüben möchte, muss ich auch jetzt in “den Norden”.

    Es braucht m.E. nicht viel Fantasie, um sich ausmalen zu können, wie toll und einmalig ein “Sportpark” am Ostring werden könnte…. was für ein Potential! …. welches ganz nebenbei viele Probleme von innerstädtischen Sportanlagen vermeidet.

  2. Die Krähe vom Rathausplatz

    Es ist schon erstaunlich, mit welcher Energie einige Kommunalpolitiker (reduzierte PKW-Parkplätze, Verhinderung von benötigten Sportangeboten) und die Verwaltung (Auflösung PKW-Parkplätze auf dem Rathausplatz) gegen die Ahrensburger Bevölkerung arbeiten.

    1. Beuteahrensburger

      … und dann noch die Verkehrssituation im Süden… – hier werden die Anlieger*innen irgendwie auch nicht ernst genommen.

  3. Gertrud Twieg

    Danke für die Wiedergabe, der derzeitigen Situation des ATSV.
    200 Kinder auf der Warteliste, wo es doch so wichtig ist, dass unsere Kinder und Enkel überhaupt noch Sport machen.
    Wenn ein Bürgerbegehren die einzige Option ist, etwas zu bewegen, dann schnell.

  4. Jan Furken

    Eine Anmerkung zur unkontrollierten Nachverdichtung bzw. zum unkontrollierten Zuzug, die durch die Stadt nicht gesteuert werden kann.
    Es lohnt ein Blick ins Baugesetzbuch, kurz BauGB.
    Lt. BauGB sind das Aufstellen von vorbereitenden Bauleitplänen (Flächennutzungsplänen) und verbindlichen Bauleitplänen (Bebauungsplänen) alleiniges Recht der Gemeinden.
    Insbesondere in rechtlich verbindenen Bebauungsplänen wird durch die Gemeinde u.A. das Maß der baulichen Nutzung gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) innerhalb rechtlich verbindender Baugrenzen oder Baufenster festgeschrieben.
    So kann gemäß BauGB §9 (1) Nr. 6 sogar die Anzahl der Wohnungen festgeschrieben werden, sofern dies denn gewünscht ist.
    Beschränkt sich eine Gemeinde jedoch lediglich auf die Begrenzung der Geschossflächenzahl (der max. zulässige Anteil der Bruttogeschossfläche aus allen Vollgeschossen je qm Grundstücksfläche, kurz GFZ), wird grundsätzlich eine maximale (investorenfreundliche) Bebauung innerhalb von Bebauungsplänen zugelassen.
    Die Ausweisung einer max. zulässigen Grundflächenzahl (der max. zulässige Anteil der bebaubaren Grundfläche je qm Grundstücksfläche, kurz GRZ) würde eine mögliche Bebauung einschränken.
    Gibt es für ein Gemeindegebiet keinen Bebauungsplan, kann eine Gemeinde ein Bauvorhaben nach BauGB §34 deutlich kulanter (und noch investorenfreundlicher) beurteilen.
    Eine Gemeinde hat es also in der Hand, wie stark sie Bauvorhaben (und damit auch ein mögliches Wachstum) zulassen möchte.
    Insbesondere, wenn Bauanträge hinsichtlich der Einhaltung von rechtsverbindlichen Baugrenzen oder Baufenstern in Bebauungsplänen gewissenhaft geprüft und dann ggf. bei Nichteinhaltung auch mal zurückgewiesen werden.
    in Ahrensburg sind m.W.n. 95 durchnummerierte Bebauungspläne vorhanden, die ca. die Hälfte der bebauten Flächen erfassen (ganz genau weiß man es nicht).
    Es bleibt also die Frage, warum die restliche Hälfte nicht längst mit schärferen Bebauungsplänen überplant ist und man dort nach BauGB §34 vorgeht?
    Und wenn eine Gemeinde Zugriff auf (auch bebaute) Grundstücke (auch innerhalb eines geltenden Bebauungsplans) nehmen möchte, kann sie das über das allgemeine Vorkaufsrecht nach BauGB §24 und das besondere Vorkaufsrecht nach BauGB §25 tun.
    Auf dem Gelände der Friedrich-Ebert-Stiftung Am Kratt wäre die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bereits zu SPD-Zeiten möglich gewesen.
    Und auch z.B. am Erlenhof hätte man unter Ausnutzuung des BauGB §9 rechtzeitig genossenschaftiches oder anderes soziales Bauen vorsehen können, wenn man denn gewollt hätte.
    Und selbst die mttlerweile erreichte (und angeblich unerwartet hohe) Zahl der Wohnungen hätte man vorhersehen können, so man denn wie ein Investor mit den eigenen Randbedingungen des Bebauungsplans durchgespielt hätte, was grundsätzlich maximal (inkl. sogenannter Staffelgeschosse) an Geschossfläche (und damit auch an durchschnittlichen Wohnungen mit durchschnittlicher Einwohnerzahl) möglich ist.
    Die zwingende Verfügbarkeit von Grundstücken für investoren bzw. deren Schaffung ist nicht primäres Ziel des BauGB §1 und sollte damit auch nicht primäres Ziel einer Gemeinde sein.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/BauGB.pdf
    https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/BauNVO.pdf
    https://ahrensburg.de/media/custom/57_619_1.PDF?1495093070

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