Am Tag der offenen Tür im Rosenhof darf die Großmutter endlich ihre Enkelin sehen – siehe Beweisfoto!

Der Rosenhof teilt mit, dass es in Deutschland einen „bundesweiten Tag der offenen Tür“ gibt. Das war mir nicht bekannt, bevor ich den Werbeflyer – siehe Abbildung! – in meinem Briefkasten gefunden habe. Und der Rosenhof öffnet seine Tür am „bundesweiten Tag der offenen Tür“ auch in Ahrensburg, wozu ich mir ein paar Gedanken gemacht habe.

Im Foto vom Rosenhof sehen Sie ein kleines Kind, das einer älteren Dame etwas ins Ohr flüstert. Meine Vermutung: Es ist eine Großmutter mit ihrer Enkelin. Und wenn ich die Werbung richtig verstanden habe, dann darf das Kind seine Oma am Tag der offenen Tür besuchen. Und der Rosenhof teilt dazu mit: „Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!“

Natürlich könnte beim unbefangenen Betrachter auch der Verdacht aufkommen, dass die Tür der Rosenhof-Seniorenwohnanlagen nur am bundesweiten Tag der offenen Tür geöffnet ist und an den übrigen 364 Tagen des Jahres für Besucher fest verschlossen bleibt, so dass das Enkelkind seine Oma nur einmal im Jahr besuchen kann.

Meine ängstliche Frage: Ist die Tür des Rosenhofes womöglich auch für die dort wohnenden Senioren nur am Tag der offenen Tür geöffnet?

Und ganz nebenbei hätte ich gewusst, wie es am bundesweiten Tag der offenen Tür in der Justizvollzugsanstalt in Lübeck bestellt ist…?

Aber Scherz beiseite! Was mich an dieser Werbung stört, das ist das Foto mit dem Kindchen-Schema. Frage: Was hat dieses Bild mit dem „Tag der offenen Tür” im Rosenhof zu tun…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 7. Mai 2022

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