Verkaufsförderung: Markleiter Hans-Jürgen Studt (famila) und seine Scheinheiligkeit mit Spenden für die „Tafel“

Das Warenhaus “famila” hat eine Anzeige geschaltet im MARKT. Hier hat sich Marktleiter Hans-Jürgen Studt mal wieder in aller Selbstverliebtheit abgebildet; und der Selbstdarsteller fordert die Kunden auf: „Kauf’ eins mehr!“ Und das ist in meinen Augen ziemlich perfide. Denn unter dem Deckmäntelchen der „Ahrensburger Tafel“ will Studt seine Geschäfte kräftig ankurbeln.

Die Promotionsaktion: famila-Kunden sollen einkaufen und von ihrem Einkauf ein Produkt für die „Tafel“ spenden, wo jetzt auch Flüchtlinge aus der Ukraine bedient werden. Und der abgebildete Marktleiter erklärt, dass er selber „für die Ukraine-Flüchtlinge darüber hinaus Kleidung im Wert von knapp 3.500 Euro“ spendet. Was das mit der „Tafel“ und der famila- Verkaufsförderungsaktion zu tun hat, kann ich aus der Anzeige nicht ablesen.

Mein Tipp: Statt teuren Sprit für die Fahrt zu “famila” auf der ehemals grünen Wiese zu vergeuden, einfach direkt für die “Ahrensburger Tafel” spenden:

Sparkasse Holstein  IBAN: DE68 2135 2240 0090 0350 09

Auf diese Weise kommt Ihr Geld 100 Prozent bei der “Tafel” an, ohne dass “famila” davon seinen Profit abzieht!

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 8. April 2022

2 Gedanken zu „Verkaufsförderung: Markleiter Hans-Jürgen Studt (famila) und seine Scheinheiligkeit mit Spenden für die „Tafel“

  1. Rohde

    Nach meinem Dafürhalten ist die Werbung wettbewerbsrechtlich (UWG) angreifbar. Diese gefühlsbetonte Werbung spricht die Gefühle und Triebe im Menschen an. Große Teile der Werbung gehören in diesen Bereich. Beispiele sind die Aufmerksamkeitswerbung, die Werbung mit Appellen an die soziale Verantwortung oder die Unterstützung altruistischer Ziele (siehe hierzu Nr. 30 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG), die Werbung mit Tier- oder Umweltschutzargumenten oder mit der Aufforderung zur Förderung solcher Zwecke oder die Werbung mit der Angst.

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