Zwei Corona-Schnelltests bei einer Person innerhalb einer Stunde – wie das? Antwort: Geht ganz easy!

Ein Kind fühlt sich nicht wohl. Verdacht auf Corona. Schnelltest am Dienstag: negativ. Da das Unwohlsein des Kindes nicht aufhört, erfolgt ein erneuter Schnelltest am Mittwoch, diesmal positiv. Beide Schnelltests wurden durchgeführt beim ACR-Teststation GbR (EDEKA-Markt) in der Bahnhofstraße, wo die Öffnungszeiten sehr viel kundenfreundlicher sind als z. B. bei der easy-Apotheke in der Rampengasse, wo die Familie zu den Kunden gehört.

Nach einem Schnelltest, der positiv ausgefallen ist, muss ein PCR-Test erfolgen. Und den kann man bei der easy-Apotheke durchführen lassen.

So, und nun kommt’s: Die Mutter eilt mit dem positiven Schnelltest eine knappe Stunde später zur easy-Apotheke zwecks PCR-Test. Die Mitarbeiterin erklärt der Mutter, das Kind müsse zuerst einen Schnelltest machen. Die Mutter zeigt den Schnelltest vor, der vor einer Stunde erstanden ist. Die easy-Mitarbeiterin erklärt, das Kind müsse einen Schnelltest bei der easy-Apotheke machen.

Die Mutter fragt: Warum? Die easy-Mitarbeiterin beantwortet diese Frage nicht sondern erklärt in einem nicht besonders kundenfreundlichen Tonfall: „Weil das an der Tür steht!“ Und die wiederholte Frage der Mutter, warum das so ist, wird wiederum mit Roboterstimme beantwortet: “Weil das an der Tür steht!”

Und richtig: An der Tür der easy-Apotheke steht tatsächlich, dass ein „kostenfreier PCR-Test bei uns nur möglich ist, wenn von uns durchgeführter Schnell-Test positiv ist.“

Versteht das jemand? Auf diese Weise bezahlt der Staat zwei Schnelltests innerhalb einer Stunde. Warum? Weil es an der Tür der easy-Apotheke steht.

Die Frage der Mutter nach dem Namen der maskierten easy-Mitarbeiterin wird von dieser nicht beantwortet. Beschwerden, so erklärt sie barsch, seien direkt an die easy-Apotheke zu richten.

Die easy-Apotheke hat mit der Familie pro Jahr einen Umsatz von rund 1.000 Euro gemacht. Diesen Umsatz wird der Apotheker in Zukunft auf seinem „Konto Abschreibungen“ verbuchen müssen. Weil die Dame an der Kasse, bei der die Mutter sich beschwert hat über die Unfreundlichkeit der Corona-Testerin, weil diese Kassiererin (ohne Maske!) auf die Kundin zukam und diese, die eine Maske trug, aus der Apotheke gejagt hat. Mit dem Hinweis auf Corona, obwohl das infizierte Kind draußen gewartet hatte.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 17. März 2022

8 Gedanken zu „Zwei Corona-Schnelltests bei einer Person innerhalb einer Stunde – wie das? Antwort: Geht ganz easy!

  1. Kirchberger

    Ich kann bestätigen, dass die Freundlichkeit an der easy-Teststation sich in Grenzen hält. Gerade, wenn ein Kind positiv getestet wurde, sollte man gegenüber der Mutter und ihrem erkrankten Kinde schon etwas Mitgefühl erwarten können.

  2. Horst Hausmann

    Sorry, aber die Namen der Mitarbeiter gehen der Mutter nichts, aber auch gar nichts an! Die Mitarbeiter machen genau DAS, was der Chef/die Chefin eingeführt hat. Schließlich möchte nicht jeder gern abgemahnt/entlassen werden. Die Mutter kann ja eine sachliche Beschwerde bei der Easy Apotheke einreichen, darauf wurde sie hingewiesen. Eigentlich alles OK!

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Wie soll eine Kundin sich beim Chef der Apotheke über eine Mitarbeiterin beschweren wegen deren unfreundliche Behandlungsweise, wenn diese Mitarbeiterin sich weigert, ihren Namen zu nennen? Die sofortige Beschwerde in der Apotheke wurde beantwortet wie beschrieben: Die Kundin wurde des Ladenlokals verwiesen mit dem Hinweis auf Corona. Eigentlich gar nicht OK!

  3. Horst Hausmann

    Wie sie sich hätte beschweren können? Sehr einfach: von zuhause aus schriftlich, mit Sachverhalt, Datum und Uhrzeit.
    Oder vor Ort den Chef/die Chefin verlangen….sofern anwesend.

    1. Harald Dzubilla Artikelautor

      Viel einfacher ist es, die Apotheke nicht mehr zu betreten. So jedenfalls würde ich es machen, wenn ich dort unfreundlich behandelt werden würde. Und eine Mutter, die gerade erfahren hat, dass ihr Kind an Corona erkrankt ist, braucht Empathie und Mitgefühl und keine unfreundliche Behandlung durch zwei Mitarbeiterinnen der Apotheke.

      1. Johannes Herger

        Man kann es auch als vorsätzlich unterlassene Hilfeleistung werten, denn eine apotheke hat bestimmte Versorgungs- und Sicherstellungspflichten und hat dafür zu sorgen, daß diese auch erfüllbar sind. Man kann nciht Kranke abweisen mit dem Hinweis darauf daß sie krank sein könnten(sic.).
        Das kann ganz schnell auch strafrechtlich relevant werden (z.B. wegen “unterlassener Hilfeleistung” …)

  4. Martens

    Wichtig für mich wäre zu erfahren, ob die Apotheke den zweiten Schnelltest eine Stunde nach den ersten überhaupt hätte durchführen dürfen. Oder ist das die freie Marktwirtschaft auf Kosten des Amtes?

  5. Yvonne Kowalski

    In einer gut geführten Apotheke tragen die Mitarbeiter:innen ein Namensschild. Das ist m. M. nach auch im Sinne des Inhabers oder der Inhaberin der Apotheke, denn man will schließlich ein Vertrauensverhältnis zum Kunden schaffen. So kennt man es auch in Arztpraxen. Es muss ja nicht der volle Namen auf dem Schildchen stehen, der Nachname genügt.

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