Eine Gegendarstellung im Sinne des Presserechts ist, wenn zuvor in einem Medium etwas berichtet worden war, das die in dem Beitrag erwähnte Person selbst darstellt bzw. berichtigt. Weigert sich die Redaktion, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen, kann der Betroffene dafür gerichtliche Hilfe einholen.
Eine Gegendarstellung auf Szene Ahrensburg geht relativ simpel: Betroffene Personen oder Firmen, die sich falsch dargestellt sehen, können den Sachverhalt direkt als Kommentar zu dem betreffenden Beitrag gegendarstellen. Bei der Stormarn-Redaktion vom Abendblatt sieht das anders aus.
Und damit komme ich zum Casus Belli: Im 3. Buch Abendblatt war in der vergangenen Woche eine Gegendarstellung abgedruckt. Worüber es dabei ging, soll an dieser Stelle keine Rolle spielen. Es geht in diesem Blog-Eintrag nur um das Prozedere. Weiterlesen