Eine Gegendarstellung im Sinne des Presserechts ist, wenn zuvor in einem Medium etwas berichtet worden war, das die in dem Beitrag erwähnte Person selbst darstellt bzw. berichtigt. Weigert sich die Redaktion, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen, kann der Betroffene dafür gerichtliche Hilfe einholen.
Eine Gegendarstellung auf Szene Ahrensburg geht relativ simpel: Betroffene Personen oder Firmen, die sich falsch dargestellt sehen, können den Sachverhalt direkt als Kommentar zu dem betreffenden Beitrag gegendarstellen. Bei der Stormarn-Redaktion vom Abendblatt sieht das anders aus.
Und damit komme ich zum Casus Belli: Im 3. Buch Abendblatt war in der vergangenen Woche eine Gegendarstellung abgedruckt. Worüber es dabei ging, soll an dieser Stelle keine Rolle spielen. Es geht in diesem Blog-Eintrag nur um das Prozedere.
Die Gegendarstellung stammt vom 28.12.21 und wurde abgedruckt am 23.03.2022. Daraus ist zu schließen, dass die Redaktion die Gegendarstellung nicht freiwillig veröffentlicht hat. Was wiederum bedeutet: Der Betroffene hat gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen, und die Gegendarstellung ist dann ein Vierteljahr (!) später erfolgt. Also zu einem Zeitpunkt, wo sich noch kaum jemand an den Originalbericht im Blatt erinnert.
Und siehe hier: Am Fuße der Gegendarstellung findet der Leser einen Redaktionsschwanz, wo geschrieben steht: „Anmerkung der Redaktion: Wir sind gerichtlich zum Abdruck dieser Gegendarstellung verpflichtet worden, und zwar unabhängig von deren tatsächlichem Wahrheitsgehalt.“
Im Klartext: Die Redaktion bringt keinen Widerruf, sondern sie bleibt bei ihrer Darstellung.
Juristisch gesehen: “Ein Redaktionsschwanz ist unzulässig, wenn hierdurch eine sittenwidrige Schädigung des Betroffenen bezweckt ist und die Gegendarstellung durch erneute Darstellungen des Mediums entwertet wird.”
Guten Tag, ich bin derjenige, welcher die Gegendarstellung vor dem OLG Hamburg erwirkt hat. Solche Redaktionsschwänze sind üblich und er stört mich nicht, da ich mein Ziel erreicht habe, nämlich dem
verfassenden Redakteur deutlich zu machen, dass er sich schlichtweg nicht alles erlauben kann und auch
er, bitte schön, bei der Wahrheit zu bleiben hat.
Die Geschichte ist noch nicht zu Ende, da der verfassende Redakteur zwei Senioren*innen aus dem Verein, die vermutlich nicht einmal wussten, was sie taten, dazu gebracht hat, falsche Eidesstattliche Versicherungen abzugeben.
Für die beiden kann das wirklich nicht gut ausgehen und der verfassende Redaktuer lehnt sich zurück. Ihm ist nur seine eigene Agenda wichtig und schade ist, dass dies bis heute einige Politiker*innen aus Bargteheide
nicht gemerkt haben und so in eine Abhängigkeit von ihm geraten sind.
Das Hamburger Abendblatt fällt mir schon seit Wochen durch eine sehr einseitige Berichterstattung auf, besonders in den Artikeln von Lutz Kastendiek zur Lokalpolitik in Bargteheide, denn nur die kann ich beurteilen.
Hier ist wohl eine Ergänzung notwendig. Es haben acht Teilnehmer der Veranstaltung des Europavereins der Aussage von Herrn Mairhöfer schriftlich widersprochen und die Darstellung der Zeitung bestätigt. Da kann jeder selbst entscheiden, was wohl stimmt. Nachträglich zu behaupten dass zwei dieser Einlassungen „falsche Eidesstattliche Versicherungen“ waren, ist nur deshalb juristisch irrelevant, weil hier keine Namen genannt wurden. Und übrigens: Senioren wissen meist sehr gut, was sie tun.
Beim Abdruck der Gegendarstellung, deren Wahrheitsgehalt das Gericht nicht prüft, hat dann praktisch niemand mehr verstanden, worum es überhaupt ging. Erreicht wurde nichts, aber die Kosten für Herrn Mairhöfer waren sicher ziemlich hoch. „Instant Karma“ passt hier wohl am besten.
Jetzt bleibt abzuwarten, wie die dieser Auseinandersetzung zugrundeliegenden Neuwahlen des Vorstandes des Europavereins ausgegangen sind. Einsendeschluss der Briefwahl war der 15. März. Bis heute gibt es immer noch kein Wahlergebnis. Fest steht nur, dass niemand weiß, wer überhaupt an der Wahl teilgenommen hat. Es lagen keine Wahlscheine mit Namen bei und die Innenumschläge für die Stimmzettel fehlten auch. Möglicherweise ist auch diese Aktion des Herrn Mairhöfer schon gescheitert.
Norbert Muras
Der Kommentar von Herrn Mairhöfer ist falsch, verleumdend und unterste Schublade. 6 Personen haben eidesstattlich erklärt, dass eine Abstimmung zur Änderung der Satzung des Europavereins stattgefunden hat. Keiner dieser Personen wurde zu einer eidesstattlichen Erklärung aufgefordert und alle waren bei klarem Verstand. Ob man das von Herrn Mairhöfer sagen kann ? Er hat bei der Durchführung der Wahl zum Vorstand des Europavereins 4 Stimmzettel mit Namen gekennzeichnet, sie dadurch ungültig gemacht und auch die beantragte geheime Wahl somit nicht beachtet. Wahlbetrug? Skandalös, und das von einem Stadtvertreter der Stadt Bargteheide, der sich mit dem Prozedere von Wahlen und Abstimmungen auskennen müsste.