Klicken Sie mal auf die nachstehende Abbildung! Die habe ich heute im World-Wide-Web gefunden, nämlich auf der Homepage von LH Architekten. Hier wird ein Entwurf für ein “Reitbahn-Quartier Ahrensburg” angezeigt. Die Anzeige “Neubau Wohnen und Einzelhandel” ist mit dem Datum “2016” belegt. Und der Neubau “An der Reitbahn, Ahrensburg” wird angezeigt für eine Firma “Melchers Immobilien GmbH & Co. KG, Bremen”.
Frage an den Bürgermeister von Ahrensburg: Wie ist es möglich, dass so eine Anzeige seit Jahren im Internet erscheint? Ist der Vertrag zwischen der Stadt und der Melchers Immobilien GmbH & Co. KG, Bremen womöglich schon im Jahre 2016 rechtsverbindlich unterzeichnet worden? Und falls nicht: Warum hat die Stadt Ahrensburg keinen Einspruch gegen diese Veröffentlichung eines Potemkinsches Gebäude erhoben, was in meinen Augen unlauter ist, weil es falsche Erwartungen aufkommen lässt?!
Ich schreibe diesen Blog-Eintrag, weil ich auch einen Kommentar zu diesem Thema bekommen habe. Unsere ehemalige Mitbürgerin Frauke (Name ist bei Szene Ahrensburg bekannt) hat gestern eine Stellungnahme zu dem Projekt “Alte Reitbahn” geschrieben, die ich an dieser Stelle noch einmal wiederhole, damit er auch von allen Stadtverordneten wahrgenommen wird, die am Montag im Marstall zusammenkommen und über die Alte Reitbahn entscheiden sollen – siehe die Abbildung rechts!
Wenn hier kein Kommentar kommt, schreibe ich selber einen, indem ich auf meinen Blog-Eintrag vom 2. Juni 2018 verweise: https://www.szene-ahrensburg.de/2018/06/statt-gruener-natur-in-unserer-innenstadt-eine-weitere-burg-aus-beton-will-ahrensburg-das-wirklich/
Und noch ein Nachtrag, wenn Sie bitte mal auf die Abbildung klicken und lesen wollen:
70 kinointeressierte Personen sollen für eine Kostendenkung sorgen in einem Objekt, dass auch mit 700 Besucher:innen bespielt werden könnte ? Bei den aktuell ins Uferlose schießenden Betriebs- und Lohnkosten ? Wo Corona die Menschheit auch in den nächsten Jahren weiter beschäftigen wird … Kinobesuch mit Maskenpflicht ? Schwer vorstellbar.
In den ersten drei Jahren wird eine stadteigene Kino-GmbH um Finanzhilfen betteln, um den laufenden Betrieb aufrecht erhalten zu können. Danach ist das Kino total pleite und die Stadt hat eine Ruine auf dem Hals, welche vor Vandalen geschützt werden muss. Wie will man denn diese Finanzhilfen ( in den ersten drei Jahren) rechtfertigen gegenüber Eltern die auf einen Kindergartenplatz für ihr Kind warten (weil dort Gelder fehlen) oder gegenüber den Autofahrern die jetzt schon Slalom um Schlaglöcher fahren müssen ? Vor dem Hintergrund von drei Milliarden Unterdeckung im Finanzbedarf der nächsten Jahre des Landes Schleswig-Holstein, verursacht durch die Coronakrise. Vom Land wird also kein Geld für solche für die Daseinsvorsorge nicht notwendigen Objekte kommen. Das ist ganz klar.
Eines verstehe ich aber nicht: Wenn Sie eine “realistisch denkende Person” dinf, warum denken Sie dann nicht so realistisch und nennen uns Ihren realen Namen…? 😉
Weil ich in Ahrensburg lebe und keinen Ärger bekommen möchte.
Da kann ich Ihnen ein Geheimnis verraten: Ich wohne auch in Ahrensburg. Und Ärger habe ich noch nie bekommen, sondern im Gegenteil: Ich MACHE Ärger. 😉
Und noch ein Beitrag zum Thema, wo auch der Knick erwähnt wird:
https://www.szene-ahrensburg.de/2018/08/3-buch-abendblatt-wie-politiker-manipuliert-werden-sollen-im-sinne-von-investoren-abzustimmen/
@ realistisch denkende Person – dann kommen Sie nach Ahrensfelde. Da gibts keinen Ärger weil sich da selten mal jemand Verantwortliches blicken lässt
Die Namen und Kontaktinformationen der Behördenmitarbeiter/innen habe ich geschwärzt. Wir haben nichts zu verbergen, unsrere Eltern wären vermutlich sogar Stolz auf uns gewesen ….
Mon, 26 Mar 2018 15:41:00 +0200
Sehr geehrte Frau Piening,
die Planungsabsicht der Stadt Ahrensburg hinsichtlich einer Bebauung des Geländes der Alten Reitbahn ist der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Stormarn bislang nicht bekannt. Es liegen uns noch keine Unterlagen diesbezüglich vor.
Ihren u. a. Ausführungen entnehme ich, dass offenbar ein Bebauungsplan für den Bereich aufgestellt werden soll. Zu Ihren in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragestellungen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Knicks sind gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. § 21 Landesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützte Biotope. Sofern im Rahmen von Bauleitplanungen Knicks überplant werden, wird in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde hierfür ein Ausgleich festgelegt, der in der Regel die Neuanlage eines Knicks an anderer Stelle beinhaltet. Auf die Frage, ob ein Knick im Rahmen eines B-Planes überplant wird oder nicht hat die untere Naturschutzbehörde allerdings keine Einflussmöglichkeiten.
Der Stadt Ahrensburg obliegt die Planungshoheit für ihr Stadtgebiet. Sie entscheidet, inwiefern der Knick in der Planung berücksichtigt werden soll. Auch die Bewertung des Knicks führt die Stadt im Rahmen des Bauleitplanverfahrens selbst durch. Es wäre möglich, hierfür ein Landschaftsplanungsbüro zu beauftragen. Dies muss die Stadt Ahrensburg jedoch selbst entscheiden. Die untere Naturschutzbehörde würde im Rahmen eines offiziellen Beteiligungsverfahrens eine Stellungnahme zu der Planung abgeben. Sie erstellt selbst keine Gutachten.
Während der öffentlichen Auslegung können die Planunterlagen für den Bebauungsplan von jedermann eingesehen und Stellungnahmen dazu bei der Stadt abgegeben werden.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Sofern Ihrerseits noch weitere Fragen zur Planung bestehen, bitte ich Sie, sich an die Stadt Ahrensburg als Planungsträger zu wenden. Es besteht für Sie auch die Möglichkeit, dort die Bitte vorzubringen, ein Landschaftsplanungsbüro oder einen Baumgutachter für die Beurteilung des Knicks einzuschalten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxxx
Kreis Stormarn
Der Landrat
Fachdienst Naturschutz – untere Naturschutzbehörde
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
E-Mail: xxxk@kreis-stormarn.de
http://www.kreis-stormarn.de/go/naturschutz
—– Weitergeleitet von xxx/Kreis-Stormarn am 26.03.2018 15:35 —–
Von: xxx/Kreis-Stormarn
An: xxx/Kreis-Stormarn@Kreis-Stormarn,
Datum: 19.03.2018 11:43
Betreff: WG: Stadtplanung Ahrenburg, Alte Reitbahn, schützenzwerter Knick und Einzelbäume
Bürgeranfrage wg Bebauung “Alte Reitbahn” Ahrensburg…
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxxx
Kreis Stormarn
Fachdienst Naturschutz – untere Naturschutzbehörde
Tel.: xxx
—– Weitergeleitet von xxx/Kreis-Stormarn am 19.03.2018 11:43 —–
19.03.2018 10:59
An
Stadtplanung Ahrenburg, Alte Reitbahn, schützenzwerter Knick und Einzelbäume
Sehr geehrter Herr
sehr geehrte Landesnaturschutzbehörde,
im Rahmen des geplanten Bauprojekts “Alte Reitbahn” in Ahrensburg soll ein innerstädtischer Knick, in dem zudem mehrere uralte Einzelbäume stehen (z.B. eine Eiche mit 4m Umfang, ca 15m Höhe, s. Fotos anbei im Hintergrund) geopfert werden. Wir erbitten Ihre Hilfe und fachliche Einschätzung, um es sich dabei um einen geschützen Knick bzw um besonders geschütze Einzelbäume handelt, die trotz der geplanten Baumassnahmen erhalten werden müssen. Hinzu kommt, dass die erste Planung zunächst nur die Fläche “Alte Reitbahn” umfasste (s.u.) , bei der der Knick erhalten werden könnte und die hinteren Grundstücke der Adolfstrasse ggf als Pfeifengrundstücke “sanft” nachverdichtet werden könnten. Es gibt also durchaus Alternativen bzw Kompromisslösungen, bei dem der Knick erhalten werden könnt. Erst die weiteren Aktivitäten des Investors haben diese erweiterte Lösung favorisiert, wobei sogar in Privatgrundstücke ohne vorherige Rücksprache mit den Grundeigentümern reingeplant wurde. Leider haben wir das Gefühl, dass bei dem vorhabenbezogene Bebauungsplan, welcher derzeit ausgearbeitet wird, der “Knick” kritiklos geopfert wird und es den Beteiligten zum Teil die nötige Neutralität fehlt , denn selbst die Grünen im Bauausschuss haben in der letzten Sitzung bemerkt, dass das Entfallen des Knicks einschließlich der Bäume an der südwestlichen Grundstücksgrenze, gegen das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz verstoßen dürfte (Protokoll anbei 2018/029) dürfte.
Wie können wir vorgehen, die Erhaltungswürdigkeit des Knicks oder zumindest der besonders schützenzwerten Einzelbäume von einer unabhängigen Behörde (die nicht in den Bau involviert ist) prüfen zu lassen? Können Sie helfen? Weiter Infos zur Planung hier: https://infonet.ahrensburg.de/sessionnetbi/si0057.asp?__ksinr=3086
Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns weiterhelfen könnten, zumindest diese ca 250 jahre alte Eiche zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen der Familie Piening:
https://www.nationalgeographic.de/umwelt/2021/10/klimaschutz-hecken-sind-fast-so-effektiv-wie-waelder
Damit wäre alles gesagt …. Eine Überbauung des Knicks darf aus Klimaschutzgründen nicht realisiert werden.
Kann man vom BM verlangen, dass er bei der nächsten Sv-Versammlung den Schriftverkehr mit der Melchers-Gruppe vorzeigt, in welchem seitens der Verwaltung eine Korrektur des mit Rechtsmängeln behafteten Bauplanes (siehe Knicküberbauung) für die Reitbahn gefordert wird?