Archiv für den Monat: Februar 2022

Autofahrer, kommst Du nach A…!

Meine lieben Mitbürger, bestimmt fragt sich der eine oder die andere von Ihnen: “Warum sind die Straßen in Ahrensburg so marode und weisen Krater auf, dass der Autofahrer denkt, er würde durch das wilde Kurdistan fahren?” Nun, die Löcher kommen von den vielen Autos, die auf den Straßen unserer Stadt unterwegs sind. Und das sind nicht zuletzt auch die vielen Fahrzeuge der Lieferdienste inklusive der Autos von Amazon.

Löcher auf der Fahrbahn in der Rantzaustraße

Und was hat der Bürgermeister getan, um das Problem zu lösen? Ganz einfach: Michael Sarach hat einen Antrag gestellt an die Stadtverordneten. Und dieser Antrag lautet: Die Stadt repariert nicht die Straßen, sondern sie investiert in IOKI. Und so wurden denn über 2 Millionen Euro Steuergeld in die Kasse der Bahn transferiert, die dafür 5 (fünf) E-Autos samt Fahrer für 35.000 Einwohner zur Verfügung gestellt hat. Und nun sollen Autofahrer nicht mehr über die Krater der Straßen fahren, sondern sie sollen IOKI rufen und sich auf Kosten der Stadt zum Friseur, zur Sparkasse und zur Kneipe kutschieren lassen. Dazu kann der Blogger nur sagen: Voll in die Kloschüssel!

Nun könnte sich jemand erheben und fragen: “Wie kommen die Fahrer von IOKI denn klar mit dem kaputten Straßenpflaster, was bei Unachtsamkeit auch zu Schäden an den Fahrzeugen führen kann?” Die mögliche Antwort des Bürgermeisters: “Das ist nicht das Problem der Stadt Ahrensburg, sondern das ist ein Problem für die Deutsche Bahn, zu der IOKI gehört!” Weiterlesen

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 2. Februar 2022

1, 2, 3, 4 Eckstein, die Werbung soll versteckt sein!

Häufig habe ich die Machenschaften des Ahrensburger Bürgers Dr. Michael Eckstein kritisiert, und ganz besonders sein Tun und Treiben, das nicht rechtskonform ist, sprich: gegen Gesetze verstößt. Die Resonanz des Mannes und seiner Firma Stifter-Service Region Ahrensburg GmbH & Co. KG: Er macht unbeirrt weiter. Das könnte möglicherweise auf Demenz bzw. Alsheimer schließen lassen, denn so begriffsstutzig kann ein Mann doch nicht sein, der promoviert hat.

Aktuell schaltet Eckstein auf seinem Corona-Werbeportal die Werbung für ein Ahrensburger Lebensmittelgeschäft. Darüber steht nicht “Anzeige”, sondern: “Aktuelles” – siehe die Abbildung!

Ich wiederhole in endloser Wiederholung: “Werbung, die nicht als solche erkennbar ist, verstößt gegen das Gebot der strikten Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten (§ 4 Nr. 3 UWG a.F., seit dem 10.12.2015 geregelt in § 5a Abs. 6 UWG). Diese Vorgabe gilt nicht nur für klassische Medien wie Zeitungen oder Magazine, sondern auch im Web.” Weiterlesen

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 2. Februar 2022

Für was Corona alles herhalten muss: Band sagt Termin in Ahrensburg ab

Wir haben Corona. Das ist nicht neu. Neu ist aber, dass wir bei Corona allmählich übern Berg sind. Wir haben keinen Lockdown mehr, wo Geschäfte, Restaurants, Theater, Kinos u. a. schließen mussten. Das war für viele Menschen hart, nicht zuletzt für freie Künstler wie Schauspieler, Musiker und andere Bühnenarbeiter.

Nun dürfen Schauspieler wieder auf die Bühne genauso wie Musiker. Umso verwunderlicher bin ich, dass in Ahrensburg viele Kulturveranstaltungen ausfallen. Angeblich wegen Corona. So las ich heute im MARKT den nebenstehenden Artikel über „Terminverschiebung für Westfalia Big Band“ mit der Begründung: „aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie“.

Die Veranstaltung sollte ursprünglich am 13. Februar 2022 im Eduard-Söring-Saal stattfinden und wird nun auf den 3. April 2022 verschoben. Was ist der wahre Grund dafür…? Weiterlesen

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 2. Februar 2022

Neuer Zwischenbericht über die IOKI-Taxis für Schnorrer

Eines der regelmäßigen Themen auf Szene Ahrensburg ist auch das Thema IOKI. Wozu ich noch einmal ausdrücklich vermerke, dass so ein On-Demand-Verkehrsmittel vom Grundsatz her keine schlechte Idee ist; aber so, wie es in Ahrensburg praktiziert wird, ist es Unfug par excellence und spottet jeder Beschreibung. Die Gründe für meine Meinung muss ich nicht wiederholen – wer sie überlesen hat, braucht nur “IOKI” in die Suchmaske von Szene Ahrensburg einzugeben. 

Damit komme ich zum heutigen IOKI-Thema. Die Redaktion vom 3. Buch Stormarn schrieb vor ein paar Tagen: “IOKI wird ein Jahr länger getestet” und ergänzte: “Ahrensburgs Stadtverordnete stimmen mit Mehrheit für Probephase bis Ende 2024”.

Ich war nicht in der betreffenden Stadtverordneten-Versammlung, und darum kann ich als einfacher Bürger nur das wahrnehmen und zitieren, was ich in der Zeitung gelesen habe und also lautend:

“Seit 2020 sind fünf Elektroautos von Ioki in Ahrensburg unterwegs.” Mein Kommentar: Fünf Autos für rund 35.000 Einwohner. Und der Test war Ende 2021 immer noch nicht zu Ende.

“Im Herbst soll es eine erste Zwischenbilanz des Testbetriebs geben. Er soll die Stadt bis 2024 rund 1.207.500 Euro kosten.” Das ist falsch. Richtig ist, dass es eine erste Zwischenbilanz des Testbetriebes bereits in 2021 gegeben hat. Und die war alles andere als ein Jubelbericht. Und: Zu den 1.207.500 Euro aus der Stadtkasse Ahrensburg kommen noch 950.000 Euro Steuergeld aus Landesmitteln,

Und was haben die Stadtverordneten der einzelnen Fraktionen gesagt? Ich zitiere aus dem Zeitungsbericht: Weiterlesen

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 1. Februar 2022

Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU) antwortet einem Bürger (= Wähler) mit vielsagendem Schweigen

Am 14. Januar 2022 habe ich nicht nur einen Blog-Eintrag verfasst über Manipulationen bei Lotto Schleswig-Holstein, sondern ich habe gleichzeitig auch eine Mail geschrieben an Frau Dr. Sabine Sütterlin-Waack, die das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung in Kiel leitet und für Lotto Schleswig-Holstein zuständig ist. Diese Ministerin, die der CDU angehört, also dem Schwarz in der Flagge von Jamaika, habe ich um eine Stellungnahme gebeten.

In der öffentlichen Verwaltung sieht das Gesetz eine Verpflichtung der Beantwortung von Anliegen von Institutionen und Einzelpersonen vor, zum Teil mit einer Befristung. Diese Verpflichtung ist in § 25 Absatz 1 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) des Bundes und den entsprechenden Landesgesetzen geregelt. Weiterlesen

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 1. Februar 2022