Als gestern ein Kommentar von „Frau Behnemanns“ auf Szene Ahrensburg eingegangen war (siehe nachstehende Abbildung!), da wurde mir bewusst, dass der Grüne Bürgermeister-Kandidat Christian Schubbert mit oder ohne von Hobe noch immer nicht zurückgetreten ist, wie ich ihm das empfohlen habe. Denn der Werbeartikelhändler aus der Manhagener Allee, der sich vor den Bürgern damit brüstet, am Stormarnplatz die 5. (fünfte) öffentliche Toilette für 2,21 Millionen Euro bestellt zu haben, dieser Toilettenmann hat meiner Meinung nach eindeutig gegen die Datenschutzverordnung verstoßen – und das ausgerechnet als ein Politiker der Grünen, die doch immer so sehr auf den Datenschutz der Bürger hinweisen. Und dieses nicht zuletzt für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Und genau darum geht es hier.
Auch wenn die Stadt Ahrensburg den Datenschutz missachtet haben sollte, so macht sich der Grüne Borgenschütze mitschuldig für den Missbrauch persönlicher Daten. Zur Deutlichmachung zitiere ich hier eine ausführliche Passage der Stiftung Warentest, wo deutlich zum Ausdruck gebracht wird, was in Sachen Melderegister geht und was nicht:
„Die Meldebehörden dürfen jedem, der eine schriftliche Anfrage stellt, eine einfache Auskunft aus dem Melderegister erteilen: Vor- und Familienname, Doktorgrad und die aktuelle Anschrift kann jeder Anfragende über jeden gemeldeten Einwohner Deutschlands leicht herausbekommen.
Wer ein sogenanntes berechtigtes Interesse an der Auskunft hat und das auch nachweisen kann, bekommt noch mehr Informationen, zum Beispiel die Auskunft über frühere Anschriften, den Familienstand und das Geburtsdatum.
Ein berechtigtes Interesse hat zum Beispiel ein Gläubiger, der ein Gerichtsurteil gegen seinen Schuldner erwirkt hat und auf der Suche nach ihm ist. Im Fall einer solchen erweiterten Melderegisterauskunft wird die betroffene Person unverzüglich informiert und erhält auch eine Mitteilung darüber, wer die Anfrage gestellt hat. Ausnahme: Der Anfragende hat ein rechtliches Interesse daran, dass die betroffene Person nichts von der Anfrage erfährt, wie es gerade bei einem untergetauchten Schuldner der Fall sein kann.“
Meine lieben Mitbürger und Wähler, ich denke, dass diese Information sehr deutlich macht, dass im vorliegenden Fall ein Verstoß gegen geltende Vorschriften bezüglich Datenschutz vorliegt, zumal hier 16jährige Kinder betroffen sind. Und ich erwarte, dass sowohl der Wahlleiter der Stadt Ahrensburg wie auch die Datenschutzbeauftragte das zur Kenntnis nehmen und der Sache nachgehen.
Ich wiederhole hiermit meinen Antrag an den Stadtverordneten Christian Schubbert mit oder ohne von Hobe: Treten Sie zurück, bevor Sie möglicherweise zurückgetreten werden!
Wenn Herr Schubbert sich widerrechtlich interne Daten aus der Verwaltung beschafft und für seine persönlichen Zwecke missbraucht hat, dann sollte er auch als Stadtverordneter und 2. Stellv. Bürgermeister zurücktreten. Solche Politiker braucht unsere Stadt nicht.
So einen Bürgermeister will ich nicht! Und sollte er die Wahl tatsächlich gewinnen, dann wäre es anfechtbar, weil er sich Vorteile durch “Wahlbetrug” verschafft hat, indem er Jungwähler mit persönlichen Briefen kontaktiert hat. Oder haben die beiden anderen Kandidaten das womöglich auch getan?
Ich glaube es nicht, dass jemand zur Stadt gehen und sagen kann: “Ich hätte gern Namen und Adressen von 16jährigen Kindern in Ahrensburg”, ohne dass er im Rathaus die Antwort bekommt: “Datenschutz!” Und so vermute ich, dass Kandidat Schubbert sich die Adressenliste “hintenherum” beschafft hat. Mal abwarten, was die Stormarnausgabe Abendblatt darüber berichten wird.
Es könnte natürlich auch sein, dass der 16jährige Sohn von Schubbert dem Papi die Klassenliste aus seiner Schule gegeben hat.
Kann mal jemand im Rathaus nachfragen, ob der 16-jährige Sohn von Schubbert am Wohnsitz des Vaters wohnt oder in der Wohnung seiner Mutter? Ich möchte ihm gern einen Brief schreiben zur Bürgermeisterwahl.
Lieber Herr Dzubilla,
die rechtliche Lage ist anders, als von Ihnen dargestellt.
Parteien steht laut Grundgesetz eine besondere Rolle bei der politischen Meinungsbildung zu. Unter anderem deshalb dürfen Partei bei Einwohnermeldeämtern Adressdaten von Bürgern erwerben.
https://lfd.niedersachsen.de/startseite/themen/kommunales/uebermittlung-von-meldedaten-im-zusammenhang-mit-wahlen-56252.html
Viele Grüße
Christian Schmidt
Lieber Herr Schmidt –
danke schön für Ihren sachdienlichen Kommentar, mit dem ich meine Meinung voll bestätigt sehe. Herr Schubbert – ob mit oder ohne von Hobe – bewirbt sich nicht als Partei, sondern als Privatperson. Genauer: Der Werbeartikelhändler bewirbt sich um eine Festanstellung im Rathaus. Das hat mit einer “Rolle bei der politischen Meinungsbildung” absolut nichts zu tun. Denn das Amt des Amtsvorstehers in der Stadt Ahrensburg ist kein politisches Amt.
Freundliche Grüße
Harald Dzubilla