Am U-Bahnhof Ahrensburg-West sah ich ein Plakat der Firma „Rücken fit” aus Ahrensburg, das direkt unter dem Wahlplakat des Bürgermeister-Kandidaten Eckart Boege angebracht ist. Meiner Meinung nach dürfte dieses Plakat dort nicht aushängen. Denn: Laut Bestimmungen der Stadt Ahrensburg ist Werbung für Ahrensburger Gewerbebetriebe nur gestattet, wenn es sich dabei um „Veranstaltungen oder sonstige Ereignisse“ handelt.
Die Firma „Rücken fit“ zeigt weder eine Veranstaltung an noch liefert sie ein Ereignis. Sondern sie bietet ganz regulär ihr Trainingsprogramm an, um den Rücken der Kunden zu stärken. Also das, was auch Fitness-Studios anbieten. Und dem Plakat ist zu entnehmen, dass hier ein „Rückenvitalanzug“ verkauft werden soll, der eine Frau zur Comicfigur Superheldin macht.
Trotzdem hat die Stadt Ahrensburg das Anbringen dieser Plakat-Werbung genehmigt. Und so vermute ich, dass es sich dabei um eine ergänzende Wahlwerbung des Bürgermeister-Kandidaten Eckart Boege handelt, dessen Plakat hier als Verbundwerbung ausgehängt ist, weil der Mann eine Rückenstärkung dringend benötigt. Deshalb hat er sich ja auch schon die Bürgermeister/innen aus Schenefeld und Wismar nach Ahrensburg geholt oder will sie noch holen, weil er möglicherweise Probleme mit seinem eigenen Rückgrat hat. 😉
Aber Scherz beiseite! Ich will mit meinem Blog-Eintrag nur die Stadt darauf hinweisen, dass Anträge für das Aufstellen von Werbeplakaten gründlich geprüft werden sollte. Denn wenn man das Plakat von “Rücken fit” genehmigt, dann gilt auch gleiches Recht für alle anderen Dienstleistungsunternehmen in Ahrensburg. Und das würde unser Straßenbild nicht unbedingt schmücken, wie auch das Plakat von “Rücken fit” am U-Bahnhof zeigt im Verbund mit dem Wahlwerbeplakat des Genossen Boege, der diese drollige Platzierung vermutlich auch nicht als sonderlich lustig empfinden wird.
Läuft Boege vielleicht in so einem Schutzanzug durch die Gegend?