Mir liegt ein Brief von Christian Schubbert vor. Der ist nicht an mich gerichtet, sondern an einen 16jährigen Bürger der Stadt Ahrensburg. Ein persönlicher Brief, was meint: Name, Adresse und persönliche Anrede. Damit fordert der Bürgermeister-Kandidat der Grünen den Jugendlichen auf, für ihn als Bürgermeister bei der Wahl am 26. September 2021 zu stimmen.
Nota bene: Wir haben in Deutschland eine Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Hier gilt für Bürger, die das 16. Lebensjahr erreicht haben und noch nicht volljährig sind, dass kein Unternehmen ihre personenbezogenen Daten verarbeiten darf, wenn nicht eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Jugendlichen vorliegt. Und diese Einwilligung des Adressanten von Kandidat Schubbert liegt nirgendwo vor, weder im Rathaus noch bei Schubbert mit oder ohne von Hobe, der selber einen 16jährigen Sohn hat, wie der Single gern und häufig erwähnt.
Und somit stellt sich den besorgten Eltern die Frage: Woher hat Christian Schubbert den Namen, das Alter und die Adresse des Jugendlichen bekommen? Meine Vermutung: Da der Grüne heute 2. Stellvertreter des Bürgermeisters ist, könnte es sein, dass er die vertraulichen Daten im Rathaus gestohlen und für seine Wahlwerbung missbraucht hat. Und das wäre ein Skandal erster Güte. Und eine Klima-Vergiftung in der Stadt.
Vielleicht ist einer der beiden anderen Kandidaten oder der Moderator mal so hilfreich und erkundigt sich heute Abend im Alfred-Rust-Saal bei Christian Schubbert danach, ob der Mann nicht nur alle Adressen im Schrank hat, sondern auch noch alle Tassen!
Ich wiederhole mich jetzt: als Bm völlig ungeeignet
Ein Verstoß gegen die DSGVO ist innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Behörde zu melden
Der Mann ist offenbar mit seinem Drahtesel zu lange im “Deppenkreisel” rum gefahren.
Das sind so eklatante handwerkliche Fehler bei den Ahrensburger Grünen, dass Herr Schubbert v.H. für das Amt des Bürgermeisters nicht in Frage kommen kann. Kann man nur hoffen, dass die Daten nicht aus dem Einwohnermeldeamt stammen …. Als Werbekaufmann muss Herr Schubbert v.H. die Beherschung solcher Rechtsvorschriften drauf haben. Der Vorgang zeigt auch, dass Frau N.Levenhagen nicht die für eine Consultant & Coach notwendige Wissensbasis anwenden kann. Leider nur alles heiße Luft bei den Ahrensburger Grünen.
Wäre möglich, dass die Daten aus dem Rathaus stammen. Vor einigen Jahren wurden Daten von der für Gewerbetreibende zuständigen Fachabteilung an eine Berufsgenossenschaft weiter gegeben. Im Nachgang gab es amüsanten Schriftverkehr mit der Berufsgenossenschaft, welcher klar gemacht wurde, dass sie gar nicht zuständig ist.
Was sagt denn der Wahlleiterausschuss, dass Herr S. sich Vorteile verschaffen will unter Umgehung vom Datenschutz? Sich auf diese Weise bei Kindern anzuschleimen ist ziemlich uncool.
Apropos Veranstaltung im Alfed-Rust-Saal: Die Stadt Ahrensburg verkündet auf ihrer Website, dass der Ort des Geschehens ein “Wulfsdorferweg” ist. So einen Weg gibt es in Ahrensburg nicht, was man offensichtlich im Rathaus nicht weiß. Aber was weiß man schon im Denkmal vom Schilda des Nordens?!
Die Adressen kann man von der Stadt für den Wahlkampf kaufen – muss man da nicht auch nach dem Datenschutzverständnis der Stadt fragen ..
Das wird ja immer “lustiger”! Die Stadt Ahrensburg betreibt tatsächlich einen Handel mit Namen und Adressen von Minderjährigen zu Werbezwecken, ohne um Erlaubnis zu fragen? Was sagt denn die Datenschutzbeauftragte dazu? Wer solche Geschäfte macht – ob Verkäufer oder Käufer – ist für die Stadtverwaltung untragbar.
Sind es nicht speziell die Grünen, die soviel Wert auf Datenschutz legen?
Guten Tag,
Grundlage für eine solche Datenabgabe sollte Paragraph 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz sein. Von “Stehlen” zu sprechen scheint unangebracht.
Ich habe nachgelesen:
Nach dem Bundesmeldegesetz ist das tatsächlich ab 6 Monate vor der Wahl erlaubt. Die Daten müssen dann 4 Wochen nach der Wahl vernichtet werden.
Vor Wahlen ein ganz normales Vorgehen (-> Bundesmeldegesetz), dem man aktiv widersprechen kann, aber man muss nicht ausdrücklich zustimmen.
Zum Nachlesen: https://www.ahrensburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Verwaltung/Was-erledige-ich-wo-/%C3%9Cbermittlungssperre-Widerspruchsrechte-gegen-Daten%C3%BCbermittlungen.php?object=tx,2603.11.1&ModID=10&FID=57.460.1&NavID=2603.24.1&ort=L%FCtjensee%2C+OT+Dwerkarten
Bitte:
Das, lieber Herr Dzubilla,
ist in der Tat nicht schön, da bin ich Ihrer Meinung!
Und man darf das nicht unerwähnt durchgehen lassen,
weil sonst mit der Zeit alles verlottert.
Allerdings sind das Rathaus und seine Mitarbeiter
daran absolut schuldlos:
Ich, als zumindest in der Nähe des Wulfsdorfer Wegs geborener
Ahrensburger, bin der Urheber dieses Tipp- oder Denkfehlers.
Morgens um fünf… als das Video endlich fertig werden
musste. Als mein Bett schon lange rief.
Da hätte ich selbst aus meinem Asternweg einen Astern-Weg
oder gar einen Aster*innen-Weg gemacht.
Und das – nichtsahnend – mit gutem Gewissen!
So bin ich nun, nachdem wir für den Livestream
bis nachts um eins abgebaut haben, schnell noch
an besagtem Straßenschild vorbeigefahren:
Gut, Sie haben recht. Und ich weiß nun, wie man
den Weg, an dem die SLG liegt, richtig schreibt.
🙂
Und wenn Sie sich den Livestream noch einmal ansehen
wollen: Er ist weiterhin auf Youtube, und die Begrüßung
startet bei 55 Minuten und 15 Sekunden.
https://youtu.be/ICuIh5TKZwg
Aber das Vogelgezwitscher vorher, ist auch sehr schön!
Und nun gehe ich – auch mit gutem Gewissen – ins Bett,
und freue mich, dass – außer der Schreibweise – alles
geklappt hat. Darum werde ich gleich sehr gut schlafen…
Schönen Gruß,
Martin Hoefling
Lieber Martin Hoefling –
das kann passieren. Wo getippt wird, entstehen auch Tippfehler. Auch auf Szene Ahrensburg. Doch bevor man das auf der Homepage der Stadt veröffentlicht, hätte man es korrigieren können. Aber ich vermute, dass es in der Internet-Redaktion niemandem aufgefallen ist.
Und: Danke und Kompliment für die technisch perfekte Übertragung aus dem Alfred-Rust-Saal mit ausgezeichneter Bildregie! Und: Am besten hat mir bei dieser Veranstaltung das Vogelgezwitscher gefallen.
Liebe Grüße
Harald Dzubilla
Die Tat der unerlaubten Meldedatenweitergabe an die Partei “Die Grünen / B 90” wurde durch das Einwohnermeldeamt begangen. Ein Sechzehnjähriger ist nicht wahlberechtigt, somit war die Weitergabe illegal.
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__50.html
Die Verjährungsfrist dieser Tat tritt NICHT nach 72 Stunden ein.
Das ist nicht korrekt. Zur Bürgermeisterwahl sind Einwohner ab 16 Jahre zugelassen.
Wenn es stimmt, dass eine Privatperson (Beispiel Schubbert) von der Stadt Ahrensburg eine Namen- und Adressenliste von minderjährigen Bürgern der Stadt zur persönlichen Verfügung bekommt, dann macht mich das höchst misstrauisch. Bekommen Päderasten die Namen mit Altersangaben unserer Kinder auch, Herr Bürgermeister…?
Heute habe ich einen Reihenabwurf von Kommentaren von einem Troll erhalten, der u. a. erklärt, dass Kinder sich auf die “Robinson-Liste” setzen lassen sollen, wenn sie keine Werbung bekommen wollen. Dass die persönlich adressierten Briefe von Schubbert an Minderjährige erst durch Öffnen des Umschlags als Wahlwerbung erkannt werden, kann man schon als Hinters-Licht-führen bezeichnen.
Was passiert eigentlich, wenn ein jugendlicher Muslim Post von einem homosexuellem Politiker bekommt ??? Die Herausgabe von Adressen durch das Einwohnermeldeamt zu Wahlzeiten sollte im Interesse der Wahrung des Landfriedens abgeschafft werden.
Das, was hier passiert ist, ist nicht legal. Morgen mehr dazu auf Szene Ahrensburg.
Sollte das Meldeamt unsere Daten an Adresshändler verkaufen dürfen, bedarf es schnellstens eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, der derartiges verbietet.