Das Ahrensburger Stadtgeld in Höhe von 1,3 Millionen Euro ist zweckgebunden. Was bedeutet: Mit dem Geld soll nur von Ahrensburger Bürgern in bestimmten Ahrensburger Geschäften eingekauft werden. Denn Sinn und Zweck ist es, dass die Stadt damit den Handel in Ahrensburg unterstützen will, der in Pandemie und Lockdown zum Erliegen gekommen ist.
Nach meinem Verständnis verfällt solches Stadtgeld, das der Bürger nicht einlöst. Was meint: Es bleibt in der Stadtkasse. Dagegen ist die Verwaltung der Stadt anderer Meinung und erklärt: „Sie können den Gutschein auch spenden. Schreiben Sie einfach ‚Spende’ auf das Stadtgeld-Anschreiben und schicken Sie es an die Stadtverwaltung zurück. Die gesamte Spendensumme werden wir für soziale Zwecke nutzen.“
Das Dumme ist nur: Der Bürger spendet sein Geld für “soziale Zwecke” und erfährt im Vorwege gar nicht, welche Zwecke das sind. Soll das Geld vielleicht im Dusch- und Umkleidehaus verbaut werden, also die Kosten von derzeit 2,1 Millionen Euro mindern? Oder womöglich in der Tiefgarage unterm Stormarnplatz versenkt werden? Oder sollen dafür die angedachten Parklets auf Parkplätze gestellt werden? Oder wird es womöglich an die AWO überweisen, weil das Peter-Rantzau-Haus doch immer in finanzieller Notlage ist, was allerdings kein Mensch begreift.
Wenn Sie meine Meinung wissen wollen: Für den Fall, dass Sie Ihr Stadtgeld nicht für sich ausgeben sondern spenden wollen: Suchen Sie selber nach Personen oder Einrichtungen, die das Geld benötigen! Das Gute daran: Es hilft nicht nur hilfsbedürftigen Mensen, sondern es erfüllt dann auch seinen offiziellen Zweck, nämlich den Handel in Ahrensburg zu stärken.