Auf der Homepage der Stadt Ahrensburg findet der Bürger seit gestern die “5. Änderung der Richtlinie der Stadt Ahrensburg für die Umsetzung des ‘Ahrensburger Stadtgeldes'”. Ein Thema, das die städtische Verwaltung schon seit Wochen und Monaten in Atem und Beschäftigung hält. Und alle (?) Bürger freuen sich schon heute auf die Gutscheine, die nun endlich kommen sollen und eingelöst werden können im Zeitraum vom 31. Mai 2021 bis zum 10. Juli 2021 nach dem symbolischen Motto: “Endlich mal gratis sattessen bei McDonald’s!”
Nach wie vor erklärt Bürgermeister Michael Sarach, dass die Gutscheine nur vom Empfänger selbst eingelöst werden können. Und dass die Einlösung durch einen Dritten eine schriftliche Vollmacht erforderlich ist – siehe die Abbildung untern rechts von der Homepage der Stadt!
Was meiner Meinung nach bedeutet, dass der Handel überprüfen muss, ob der mit einem Gutschein bezahlende Kunde auch tatsächlich der Empfänger ist, dessen Name auf dem Briefbogen steht. Und wie kann die Dame an der Ladenkasse oder der Kellner im Restaurant überprüfen, ob der mit Gutschein bezahlende Kunde bzw. Gast auch der rechtmäßige Empfänger der städtischen Gutscheine ist?
Klar, das geht nur mit Vorlage des Personalausweises. Dagegen erklärt die Datenschutzbeauftragte: “Die Vorlage eines Personalausweises bei den Händlern wird nicht verpflichtend sein.”
Wer da keinen Widerspruch erkennt und glaubt, er kann mit seinen Gutscheinen ohne Personalausweis einkaufen, der denkt gegen die Bestimmungen der Stadt. Und ein Händler, der tatsächlich einen Personalausweis fordert, der handelt gegen die Bestimmungen des Datenschutzes.
Die Wahrheit ist: Das Stadtgeld der Stadt ist wie Bargeld. Deshalb dürfen die Gutscheine auch nicht mit normalem Brief verschickt werden, weil das gemäß den Geschäftsbedingungen der Post gar nicht möglich ist. Aber das wissen unsere klugen Beamten im Rathaus selbstverständlich und werden dafür Sorgen tragen, dass alles nach Recht und Gesetz verlaufen wird. Und gemäß Datenschutz natürlich.
Ich verstehe das ganze Theater nicht. Dabei ist die Sache so einfach: Die Verkäuferin oder der Kellner sieht dem Gutscheinüberbringer in die Augen und fragt: “Sind Sie es?” Ein kurzes Nicken – und alles ist in Ordnung. Warum so viel Misstrauen?
Macht Frau Kositzki sich nicht strafbar, wenn sie nicht gegen die Absicht der Stadt einen Einspruch einlegt, was doch ihre Aufgabe als Datenschutz-Beauftragte ist?
Strafbar vielleicht nicht, aber ich denke, verdächtig ist ihr Nichteinschreiten schon.
https://www.datenschutz.org/verstoss/
Abmahnanwälte dürften sich über dieses von der Verwaltung frei Haus gelieferte Zubrot freuen.
@ Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken:
Nach meiner Beobachtung hält sich eine Apotheke der Stadt nicht an das Datenschutzgesetz. Löst man dort ein Rezept ein, bekommt man nach ein paar Monaten Werbepost zur Bestellung eines Hörgerätes. Meiner Oma ist genau das passiert.
Es wäre nett, wenn Sie uns den Namen dieser Apotheke nennen würden. 🙂