Endlich mal eine positive Nachricht in der Zeit von Pandemie und Lockdown! Ab Montag, 31. Mai 2021, wird das Leben auch in Ahrensburg (Schleswig-Holstein) wieder ein wenig lustvoller. Denn die Staatskanzlei Schleswig-Holstein teilt u. a. mit: „Zulassung des Betriebes des Prostitutionsgewerbes und der Prostitution unter engen Voraussetzungen vergleichbar mit der Regelung im Herbst. Dazu zählen: Kontaktdatenerfassung, Hygienekonzept und Tests für Freier und Prostituierte. Nicht erlaubt wird die Straßenprostitution in Fahrzeugen.“
Wie die Kontaktdatenerfassung erfolgen soll und ob die Herren den Corona-Test an den Damen mit ihrem eigenen Stäbchen vornehmen sollen, weiß ich natürlich nicht. Aber das ist hier auch nicht die Frage, sondern ich möchte vielmehr wissen, ob die Stadt Ahrensburg es auch dem ältesten Gewerbe der Welt, das in der Corona-Krise genauso gelitten hat wie die Gastronomie in der Stadt, sich nun auch anmelden kann zum Empfang des Stadtgeldes für erotische Dienstleistungen.
Wenn ich auf die Homepage der Stadt gehe und dort unter “Stadtgeld” nachschaue, dann finde ich unter den teilnehmenden Geschäften auch ein Etablissement, wo “Balance für Körper, Geist & Seele” offeriert wird – siehe die Abbildung rechts! Warum also sollten beispielsweise erotische Massagen nicht in diesen Bereich fallen und mit “Stadtgeld” bezahlt werden können?! Stimmt*s, Herr Bürgermeister? Oder habe ich Recht…?
Sollte der eine oder andere Szene-Leser mit sachdienlichen Informationen über Stadtgeld für Ahrensburger Liebedienerinnen dienen können, bitte ich um den einen oder anderen hilfreichen Kommentar – gern auch direkt aus dem Denkmal am Rathausplatz.
Nun Herr Dzubilla,
als ich eben die ersten Worte “Endlich mal eine positive Nachricht in der Zeit von Pandemie und Lockdown! Ab Montag, 31. Mai 2021, wird das Leben auch in Ahrensburg (Schleswig-Holstein) wieder ein wenig lustvoller…..” gelesen habe, dachte ich zuerst, dass die Pflicht zum Tragen eines Kaffeefilters im Gesicht gefallen ist, zumal die Dame keinen gleichnahmigen trug. Genau genommen trug sie fast nichts und erst da merkte ich: Hier dreht sich alles um eien anderes Thema.
Ich bleibe dabei: Ich wünsche mir ein endlich ein Leben ohne Kaffeefilter in Ahrensburg.
Herzliche Grüße
Der Kaffeefilter ist gar nicht so schlimm. Schlimmer fand ich diese 2-Haushalte-Regel. Aber die ist jetzt endlich vorbei.
Party on!
Hallo Herr Dzubilla, ich antworte mir mal selber: Meine Gebete wurden dank Ihrer Veröffentlichung meines obigen Kommentars erhört: Der Kreis Stormarn hebt die Maskenpflicht in der Ahrensburger City ab 2.6. auf (außer Wochenmarkt) . Bestimmt lesen wir demnächst mehr darüber in Ihrem Blog.
Alle Gunstgewerblerinnen, die ihr Gewerbe am Stich-Tag in Ahrensburg angemeldet hatten, können sich bei der Stadt natürlich auf um die Entgegennahme von Stadtgeld bewerben. Würde die Verwaltung das ablehnen, würde es unter Diskriminierung eines Berufsstandes fallen.