In der Ahrensburger Rampengasse, schräg gegenüber vom CCA, hat ein neuer Laden aufgemacht: Glantz. An diesem roten Erdbeer-Häuschen werden vermutlich (noch) keine Erdbeeren verkauft, sondern gemäß der Saison zunächst mal Spargel. Und weil dieser Laden nach dem Ende der Erntezeit von Himbeeren und Kirschen wieder verschwindet, können wir von einem fliegenden Händler sprechen.
Die Frage, die ich in diesem Blog-Eintrag aufwerfe: Wie kann es sein, dass in der Innenstadt ein solcher Laden an einer x-beliebigen Straße hingestellt werden darf? Wer hat das genehmigt – die Stadtverwaltung vielleicht? Oder wurde der Standort von der Maklerfirma Wentzel Dr. Homes vermittelt, und zwar auf dem Platz, der möglicherweise zu deren Laden an der Ecke gehört?
Was zur Frage führt: An wen bezahlt die Firma Glantz aus Delingsdorf die Miete für ihre Filiale in der Ahrensburger Rampengasse…?
Im vergangenen Jahr hatte die Firma Glantz ihren Verkaufsstand auf das Rondeel gestellt. Meine Frage an die Verwaltung, ob ich dort ebenfalls einen Verkaufsstand aufstellen darf, um leckeres Popcorn zu verkaufen, wurde von Bauamtsleiter Peter Kania beantwortet mit dem Hinweis, dass ich dafür einen „Antrag auf Sondernutzung“ stellen muss. Und dann kann er mir meinen Stand offenbar genehmigen, und zwar als „Sondernutzungsfläche“, wie er mir geschrieben hat.
A a a b e r : Der Leiter des Bauamtes hat mich auf den Ahrensburger Wochenmarkt verwiesen. Dieser Wochenmarkt wird allerdings nicht von der Stadt Ahrensburg verwaltet, sondern Bauamtsdirektor Kania informierte mich offiziell auf dem Briefbogen der Stadt Ahrensburg: „Herr Fümel vergibt die Standflächen auf dem Ahrensburger Wochenmarkt“!
Und da habe ich auch schon eine Vermutung: Würstchenverkäufer Sven Fümel aus Trappenkamp hat der Firma Glantz den Stand auf dem Wochenmarkt nicht genehmigt. Genauso wie auch einem Hamburger Fischhändler nicht, der schon seit Jahr und Tag darauf wartet, seinen attraktiven Verkaufswagen auf den Ahrensburger Wochenmarkt stellen zu dürfen.
Mein Tipp: Vielleicht sollte Fischhändler Günther Burmeister mal eine Sondernutzung auf dem Rondeel beantragen?! Oder mit der Immobilienfirma Wentzel Dr. Homes verhandeln über einen Standplatz in der Rampengasse…?
Zur Vervollständigung: Es gibt in der “Rampengasse” bereits drei Läden, in denen Spargel verkauft wird. Und dazu auch noch den Obst- und Gemüsekiosk auf dem Rathausplatz, wo Spargel erhältlich ist. Und am Mittwoch und Samstag gibt’s Spargel auf dem Wochenmarkt. Muss da auch noch ein Filialist aus Delingsdorf mit seinem Spargel in bevorzugter Platzierung nach Ahrensburg kommen? Wo bleibt da das so vielfach heraufbeschworene “Wir-Gefühl” in der Stadt!
Ein Wort zu Glantz. Haben Sie sich einmal die Preise für seine Erdbeeren angesehen? Glantz produziert selbst, und dann diese Preise?
Denken Sie bitte an die langen Transportwege dieser Firma! 😉
Das Büdchen von Erdbeerhof wird schon eine Sondernutzungserlaubnis haben. Was ist aber mit den privaten Rampen des CCA auf öffentlichem Grund ? Bezahlt das CCA auch eine jährliche Gebühr plus Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung ? Wenn nein, warum nicht ? Das öffentl. rechtl. Fernsehen berichtete über privatisierte Straßen in Großstädten in Übersee. Mit erhobenem Zeigefinger wurde gesagt: “Wehret den Anfängen, keine Privatisierung öffentlicher Güter !” Über die trickreichen Privatisierungsmachenschaften einer SPD-Bürgermeisterin hier in Deutschland wurde nicht berichtet.