Urheberrecht: Wie sich das Hamburger Abendblatt das Recht herausgenommen hat, sich ins Unrecht zu setzen

Wenn Sie noch einmal zurückgehen auf Blog-Einträge der letzten Monate, die das Hamburger Abendblatt betreffen, dann werden Sie sehen: Aus redaktionellen Beiträgen, auf die ich hinweise, sind die Fotos verschwunden. Der Grund liegt im Urheberrecht. Hierzu bekam ich eine Aufforderung aus der Redaktion vom Abendblatt in Hamburg, dass ich Fotos aus dem Blatt nur bringen darf, wenn ich mir zuvor die Erlaubnis dafür eingeholt habe und entsprechende Lizenzgebühren für eine Veröffentlichung auf Szene Ahrensburg bezahle.

Neben dem Urheberrecht kommt auch noch das Persönlichkeitsrecht von abgebildeten Personen hinzu, die u. U. ebenfalls ihre Zustimmung zur Veröffentlichung geben müssten. Da hat es mir auch nicht geholfen, dass ich die Beiträge quasi verpixelt habe mit einen Filter aus Ölfarbe, denn das Urheberrecht wird dadurch nicht beseitigt, habe ich dazulernen müssen.

Der Funke-Verlag bietet mir freundlich an, in Zukunft eine Erlaubnis vor Veröffentlichung einzuholen und Lizenzen dafür zu zahlen. Oder stattdessen einfach einen Link zu setzen auf den Original-Beitrag im Abendblatt, denn das verletze das Urheberrecht nicht.

Beides macht jedoch für mich keinen Sinn. Zum einen, weil alle Leser von Szene Ahrensburg hier kostenlos lesen können, ich also keine Erlöse erziele, aus denen ich Honorare ans Abendblatt zahlen könnte. Und zum anderen: Ein Link ist nur dienlich, wenn der Szene-Leser auch Abendblatt-Abonnent ist. Denn das Abendblatt ist nicht kostenlos freigeschaltet, sodass ein diesbezüglicher Link ins Leere laufen würde.

Bemerkenswert ist allerdings das folgende Beispiel: Ich habe einen Blog-Eintrag zu einem Abendblatt-Beitrag verfasst über Uwe John, den Jazz-Moderator bei Radio Tide. Und die Abendblatt-Redaktion beanstandet ausdrücklich, dass ich das Foto dazu veröffentlicht habe. Und deshalb habe ich es gelöscht.

Aus Abendblatt (Foto: Ulrike Schwalm)

Tatsache ist allerdings: Das Foto, das in der Zeitung mit dem Urhebervermerk „Foto: Tide“ veröffentlicht wird, stammt in Wahrheit gar nicht von Radio Tide. Sondern von Ulrike Schwalm. Und die wiederum hat Uwe John das Recht zur freien Verwendung ihres/seines Fotos übertragen. Und Uwe John wiederum fühlt sich in seinem Persönlichkeitsrecht nicht verletzt, wenn ich sein Foto auf Szene Ahrensburg veröffentliche – siehe  die Abbildungen rechts!

Kurz gesagt: Die Redaktion der Zeitung hatte gar nicht das Recht, mir die Veröffentlichung dieses Fotos auf Szene Ahrensburg zu untersagen, für das sie selber kein Honorar gezahlt und außerdem eine falsche Urheberschaft angegeben hat. Und deshalb drucke ich das Bild an dieser Stelle aus dem Abendblatt mit erlaubten Zitaten und meinen Ergänzungen. Und mit lieben Grüßen an die freundliche Dame aus der Abendblatt-Redaktion in Hamburg. 😉

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 24. März 2021

Ein Gedanke zu „Urheberrecht: Wie sich das Hamburger Abendblatt das Recht herausgenommen hat, sich ins Unrecht zu setzen

  1. der Aufklärer

    Ja, ich kann es schon verstehen. Szene-Ahrensburg legt häufig den Finger in die Wunde und ist ein guter Themenlieferant für das Hamburger Abendblatt. Es war schon immer schlecht, konstruktive Kritik zu äussern. Ganz schlimm ist es dann, wenn man als Kritiker auch noch Recht hat. Weiter so Herr Dzubilla!!!

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