Nachdem mein heutiger Beitrag über Stadtgeld & Datenschutz erschienen ist, habe ich soeben eine E-Mail bekommen, und zwar von der Datenschutzbeauftragten Cornelia Kositzki. Wesentlicher Inhalt: Die Gutscheine aus dem Ahrensburger Stadtgeld soll nun jeder unkontrolliert in den betreffenden Läden einlösen können. Was meint: Der Handel muss nicht überprüfen, wer mit diesen Gutscheinen bezahlt. Was wiederum bedeutet: Jeder Einwohner, der einen Gutschein von der Stadt bekommt, kann ihn weitergeben an wen auch immer und damit sogar zu Bargeld machen.
Genau das war bis jetzt nicht geplant. Zuvor sollte ein Gutschein-Empfänger, der seinen Gutschein an eine dritte Person weitergeben will, dieser Person sogar eine Bevollmächtigung zur Einlösung im Handel geben müssen und dort seinen Personalausweis vorlegen wie auch jeder Einwohner, der mit seinen eigenen Gutscheinen bezahlen will. Und wer auf sein Stadtgeld verzichten wollte, der hätte es nicht nach Belieben spenden oder damit seine Putzfrau oder den Taxifahrer bezahlen können, sondern er sollte es an die Stadt zurückgeben müssen.
Nachdem ich das alles auf Szene Ahrensburg kritisiert habe, ist die Datenschutzbeauftragte vermutlich tätig geworden, sodass die Aktion nun datenschutzrechtlich unter ganz anderen Bedingungen als ursprünglich geplant über die Bühne gehen soll. Und das ist – abgesehen vom Datenschutz – viel schlimmer als zuvor geplant.
Tatsache ist, dass die Gutscheine nun wie Bargeld gehandhabt werden können. Und selbst Läden, die im Lockdown geöffnet hatten, können diese Gutscheine akzeptieren und sie anderswo einlösen. Zum Beispiel bei McDonald’s. Und genau das macht die ganze Stadtgeld-Aktion zu einer höchst albernen Farce, die reif ist für Extra3.
Mein Fazit: Dumm, dümmer, Levenhagen.
Sehr schöne Recherche Herr Dzubilla. Eigentlich müssten die Gutscheine ja nun neu gedruckt werden. Denn auch wenn der Verkäufer meinen Namen nicht kontrollieren muss, er steht doch auf dem Gutschein. Und eigentlich hätte die Datenschutzbeauftragte von sich aus still beim Bürgermeister intervenieren müssen, damit das Rathaus in keine Rechtsfalle läuft. Stattdessen hat der Journalist Dzubilla für Rechtsfrieden sorgen müssen. Zum wiederholten Male retten Sie dem Rathaus und/oder den Politikern den Allerwertesten….. Zum Dank erlässt man (obwohl rechtlich nicht zulässig) ein einseitiges Fotografierverbot gegen Sie. Andere Journalisten dürfen sehr wohl Aufnahmen machen. Kopfschüttel …… Hier sollte mal Zapp das Medienmagazin des ndr berichten: Dilettanten gegen bloggenden Journalisten.
Wenn ich in diesem Zusammenhang mal aus einem Kommentar zitieren darf mit der Frage: Wem legt ein Bevollmächtigter seine Vollmacht vor, mit welcher er fremde Kohle einstreichen will?
Ist doch klar: Selbstverständlich der Datenschutzbeauftragten wem denn sonst! 😉
Ich kann den Gutschein ja auch einfach in mein Fotoalbum packen, als Erinnerung an die Corona Krise und den (immerhin) Versuch den Einzelhandel zu stärken. Nicht gespendet, aber auch nicht eingelöst, dann bleibt das Geld im Stadtsäckel für andere Projekte
Womit Sie dann der Verwaltung und Familie Levenhagen gegenüber deutlich zum Ausdruck gebracht hätten: “Die ganze Aktion ist für mich absolut unnötig!” 😉
Ahaaa! Sie wollen also unserem gebeutelten Einzelhandel gar nicht helfen! Aber dafür ist die Aktion doch letzten Endes gedacht, oder habe ich das in den falschen Hals gekriegt? Sonst hätte die Stadt unsere 1.3 Millionen Euronen Stadtgeld schließlich auch an die Ahrensburger Tafel spenden können und nicht an Familie Levenhagen und den Rest der Einwohner.