Am Montag hat Familie Levenhagen beschlossen, dass das von ihr wegen Lockdown beschlossene Stadtgeld nicht im kommenden Monat ausgezahlt wird, sondern die Gießkannenstreuung wird bis auf weiteres verschoben. Wegen Lockdown. Und dem Abendblatt entnehme ich, dass der Bürgermeister, der selber vom Stadtgeld profitiert, auf Anfrage eines Einwohners, ob die Aktion auch datenschutzkonform ist, erklärt hat: “Aus Sicht der Verwaltung ist die Aktion unter den Aspekten des Datenschutzes unbedenklich.”
Wozu der Blogger fragt: Und wie ist die Sicht der Datenschutzbeauftragten? Meine E-Mail vom 15. März 2021an die Datenschutzbeauftragte Cornelia Kositzki wurde bis zum heutigen Tage nicht beantwortet. Warum nicht? Und meine eigene Meinung deckt sich nicht mit der Sicht der Verwaltung.
Richtig ist: Kein Bürger in Deutschland kann gezwungen werden, bei einfachen Käufen für den täglichen Alltag seinen Personalausweis an einer Ladenkasse vorzulegen, um damit zu offenbaren, wo er wohnt und geboren ist und in welchem Jahr das gewesen ist.
Das gilt genauso für Restaurants: Es gibt keine Ausweispflicht, die den Gast zwingt, seinen Personalausweis der Kellnerin oder dem Kellner zum Einblick vorzulegen. Sogar im ersten Lockdown, als die Gäste in den Restaurants ihren Namen, die Adresse und eine Telefonnummer hinterlassen mussten, war niemand gezwungen worden, seinen Ausweis vorzulegen, um zu bestätigen, dass die angegebenen Daten auch korrekt sind.
Die Stadt Ahrensburg jedoch fordert, dass Einwohner ihren Personalausweis vorlegen müssen, da sie sonst ihr Stadtgeld nicht einlösen können. Schlecht also für Frauen, die ihr Alter nicht jedem Verkäufer oder Kellner auf die Nase binden wollen. Weiterlesen