Marstall im Lockdown: Aktuelle Tatsachen aus der Galerie von Frau Doktor Katharina Schlüter

Was macht eigentlich Dr. Katharina Schlüter in der Galerie am Marstall, wenn ihr Hobbyraum durch den vorherrschenden Lockdown nicht für den Massenansturm der Besucher zugänglich ist? Halten Sie sich fest, liebe Leute: Die Frau macht dort tatsächlich eine Ausstellung! Und die soll der Bürger sich online (wirklich: online!) anschauen – wenn Sie bitte mal HIER klicken und lachen wollen!

Natürlich kann Frau Doktor auch im Lockdown ihrem persönlichen Hobby nachgehen. Aber die Stiftungsgelder der Sparkasse  sind quasi öffentliche Gelder, da sie am Finanzamt vorbeigehen. Und: Der Marstall mit der Galerie ist Eigentum der Stadt Ahrensburg, für dessen Erhaltung wir Bürger mit unseren Steuergeldern aufgekommen sind und auch noch weiterhin zuzahlen müssen.

Der Bürgermeister hat mir bezüglich der Kulturstiftung der Sparkassen mitgeteilt: “Es besteht ein Mietvertrag, der vom 01.05.2013 – 31.12.2022 läuft (abgeschlossen am 28.04.2013). Gemäß Vertrag (§2 (2)) kann eine fristgerechte Kündigung daher frühestens zum 31.12.2022 ausgesprochen werden, Gründe für eine fristlose Kündigung sind nicht erkennbar.”

Gründe für eine fristlose Kündigung? Meiner Meinung nach liefert Dr. Katharina Schlüter solche Gründe mit fast jeder ihrer Ausstellungen, die sie dort im Marstall macht. Corpora Delicti finden Sie reichlich auf Szene Ahrensburg.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 23. Januar 2021

7 Gedanken zu „Marstall im Lockdown: Aktuelle Tatsachen aus der Galerie von Frau Doktor Katharina Schlüter

  1. H.J. Lange

    Hallo Herr Dzubilla,
    mein Tipp: Fragen Sie doch ihren Herrn Bürgermeister zunächst,
    ob eine bestimmte vertragliche Zweckbestimmung der Nutzung vereinbart wurde
    und wenn ja, wie diese konkret formuliert wurde
    und dann, ob eine Überprüfung der tatsächlichen Zweckbestimmung vereinbart wurde
    und wenn ja, wann eine Überprüfung zuletzt erfolgt ist
    und mit welchem Ergebnis, bzw. in welchem Rathauszimmer dieses Ergebnis einzusehen ist.

    Denn Sie und alle Steuerzahler dürfen erwarten, dass nach Vertragsbeginn 2013
    bisher mindestens eine derartige Überprüfung stattgefunden hat.
    Und Sie und alle Steuerzahler dürfen erwarten, dass eine derartige Halle einem Dritten nicht zur Verfügung gestellt wird, ohne nach einiger Zeit zu prüfen, ob Wert und tatsächliche Nutzung der Immobilie in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
    Entspricht dieses Verhältnis nicht der Zweckbestimmung, liegt darin ein entscheidender Grund für eine Kündigung des Vertrages.
    Darin liegt die Pflicht der Selbstverwaltung einer Gemeinde begründet, Steuergeld nur für einen entsprechenden Gegenwert zu verwenden – materiell oder nicht materiell.
    Dieser Gegenwert kann hier anhand einer Evaluation samt Besucherstatistik nachwiesen werden.
    Tatsächlich nutzen die Halle mehrere quasi private Gruppen. Deshalb müssten mehrere Evaluationen vorgelegt werden, bzw. deren Nachweis von Erfordernis für die allgemeine Daseinsvorsorge.
    Wo sind diese Unterlagen einsehbar ?
    HJL

      1. H.J. Lange

        OK Herr Dzubilla,
        die Schwamm-Antwort des Herrn Bürgermeisters beantwortet eben keine den Steuerzahler interessierenden Fragen nach Überprüfung der vertraglichen Zweckbestimmung usw..
        Tatsächlich ist die Pflicht für eine rückmeldende Evaluation durch die Nutzer in den insgesamt zwei Verträgen gar nicht enthalten.
        HJL

      2. Kassandra

        “Anspruchsvolle Kultur- und Bildungsveranstaltungen”…? Wessen Ansprüche sind damit gemeint? Den Ansprüchen der Bürger dürften die Ausstellungen auf gar keinen Fall gerecht werden. Und damit besteht für die Stadt ein fristloser Kündigungsgrund für den Mietvertrag.

        Ich habe das Gefühl, dass die Kuratorin von den ausstellenden Personen ein gutes Trinkgeld bekommt. Oder wie sonst lassen all diese besoffenen Exponate sich erklären?

  2. Fritz Lucke

    ich weiß, ich bin ein Kunstbanause, wobei mich die im Rijkmuseum gezeigten Bilder extrem angesprochen und mit Ehrfurcht erfüllt haben. Diese auf den Bildern gezeigten “Kunstwerke” sehen aus, wie: — möchte ich aus lauter Höflichkeit lieber nicht weiter kommentieren.

  3. j

    Lieber Herr Dzubilla, Sie haben vergessen, dass Stiftungsgelder der Sparkasse auch Gelder der Kunden sind. Bürger werden ermuntert, Stiftungen zu gründen – aber Unterstützung durch die Sparkasse? Nein danke.

    1. H.J. Lange

      Hallo ” j “,
      auf der anderen Seite fragt die Gesellschaft:
      1. Was sagt die Satzung der Sparkasse über die Verwendung von Überschüssen?
      2. und wohin sollen sie fließen ?
      3. Sind in der Satzung Stiftungen mit auf-ewig-angelegtem Kapital vorgesehen ?
      4. Wer entscheidet über die Verwendung der daraus frei werdenden Stiftungsgelder ?
      5. Wer entscheidet über das, was “Kunst” ist ?
      6. und was und wo und warum gezeigt wird?
      Antwort: Es entscheidet “das Geld”.
      Der Steuerzahler steuert einflusslos und ungefragt den Ausstellungsraum bei.
      Der Erfolg ist aus Sicht der Sparkasse erreicht, wenn die Eingangstür geöffnet ist.
      Die Anzahl der Besucher ist bei dieser Art Sparkassen-Erfolgsstatistik belanglos.
      Man kann Besucher beobachten, die sich nach Eintreten – sofort auf den Hacken wieder umdrehen.
      HJL

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