„In Stellplatzverordnungen bzw. Stellplatzsatzungen ist in Deutschland geregelt, wie viele Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder beim Neubau eines Gebäudes auf dem Grundstück oder in der Nähe nachgewiesen werden müssen. Die Zahl der vorgeschriebenen Stellplätze hängt von der Nutzung des Gebäudes und von der Zahl der Nutzer ab (z. B. wird die Stellplatzzahl bei Wohngebäuden in Abhängigkeit von der Zahl der Wohneinheiten festgelegt). Die Festlegungen basieren teilweise auf technischen und statistischen Erkenntnissen, wie z. B. dem Motorisierungsgrad.“ (Quelle: Wikipedia)
Der Investor, der den Parkplatz Lindenhof von der Stadt erworben und bebaut hat, der hat lediglich Stellplätze für die Bewohner des Gebäudes geschaffen, nicht aber Stellplätze für die Kunden der Läden KiK und Tedi, die dort später eingezogen sind. Der Stellplatzverordnung ist der Investor dennoch nachgekommen, indem er für die fehlenden Plätze eine Ausgleichszahlung von 500.000 Euro an die Stadt geleistet hat, damit diese der Stellplatzverordnung nachkommt und die benötigten Stellplätze für Kraftfahrzeuge schafft.
Die Verwaltung der Stadt Ahrensburg hat jedoch keine Stellplätze geschaffen. Sondern sie hat das Geld anderweitig ausgegeben. Zum Beispiel hat sie es in die Toilette gesteckt, nämlich ausgegeben für einen neuen Luxus-Lokus in der Großen straße, der inzwischen 20. barrierefreien Toilette in der Stadt. Und ausgegeben für die Dekoration der Rampengasse mit Pflanzenkübeln und Bänken. Und für das Fällen von gesunden Bäumen in der Hamburger Straße. Und für ein Marketingkonzept, das in der Tonne gelandet ist. Weiterlesen