Ahrensburg verstößt gegen Stellplatzverordnung – ein Fall für das Verwaltungsgericht?

„In Stellplatzverordnungen bzw. Stellplatzsatzungen ist in Deutschland geregelt, wie viele Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder beim Neubau eines Gebäudes auf dem Grundstück oder in der Nähe nachgewiesen werden müssen. Die Zahl der vorgeschriebenen Stellplätze hängt von der Nutzung des Gebäudes und von der Zahl der Nutzer ab (z. B. wird die Stellplatzzahl bei Wohngebäuden in Abhängigkeit von der Zahl der Wohneinheiten festgelegt). Die Festlegungen basieren teilweise auf technischen und statistischen Erkenntnissen, wie z. B. dem Motorisierungsgrad.“ (Quelle: Wikipedia)

Lindenhof gestern und heute

Der Investor, der den Parkplatz Lindenhof von der Stadt erworben und bebaut hat, der hat lediglich Stellplätze für die Bewohner des Gebäudes geschaffen, nicht aber Stellplätze für die Kunden der Läden KiK und Tedi, die dort später eingezogen sind. Der Stellplatzverordnung ist der Investor dennoch nachgekommen, indem er für die fehlenden Plätze eine Ausgleichszahlung von 500.000 Euro an die Stadt geleistet hat, damit diese der Stellplatzverordnung nachkommt und die benötigten Stellplätze für Kraftfahrzeuge schafft.

Die Verwaltung der Stadt Ahrensburg hat jedoch keine Stellplätze geschaffen. Sondern sie hat das Geld anderweitig ausgegeben. Zum Beispiel hat sie es in die Toilette gesteckt, nämlich ausgegeben für einen neuen Luxus-Lokus in der Großen straße, der inzwischen 20. barrierefreien Toilette in der Stadt. Und ausgegeben für die Dekoration der Rampengasse mit Pflanzenkübeln und Bänken. Und für das Fällen von gesunden Bäumen in der Hamburger Straße. Und für ein Marketingkonzept, das in der Tonne gelandet ist. 

Was passiert eigentlich, wenn die Verwaltung einer Stadt die Stellplatzverordnung bzw. Stellplatzsatzung missachtet…?

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am 16. November 2020

3 Gedanken zu „Ahrensburg verstößt gegen Stellplatzverordnung – ein Fall für das Verwaltungsgericht?

  1. Johannes Fehrmann

    Ist doch fein wenn die Verwaltung Gesetze und Verordnungen ignoriert. Ein kompetenter CDU-Bürgermeisterkandidat hat damit die Möglichkeit seinen Konkurrenten bei der Dienstaufsicht (vmtl. Landratsamt) anzuschwärzen. Und da bis zur nächsten Bürgermeisterwahl durch die Verwaltung ohnehin keine Ersatzstellplätze geschaffen werden, kann der CDU-Kandidat diesen Sachverhalt als Munition im Wahlkampf nutzen.
    Aber wehe wenn der Bürger seine Hecke 1 cm zu weit in den öffentlichen Gehweg wachsen lässt. Dann kennt die Verwaltung die Verordnungen und Satzungen plötzlich sehr genau und pocht mit erpresserischen Formulierungen auf deren Einhaltung. Zweierlei Maß ……

  2. Jan Furken

    Sehr geehrter Herr Dzubilla,
    eine Stellplatzverordnung gibt es m.W.n. in Schleswig-Holstein nicht.

    Insofern hat die Stadt Ahrensburg auch nicht gegen eine Stellplatzverordnung verstoßen.

    In der Landesbauordnung des Landes Schlewig-Holstein (LBauo) wird unter §50 alles Wesentliche zu Stellplätzen aufgeführt.

    http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true

    Gemäß LBauO §50 (1) kann unter Bezug auf LBauO § 84 Absatz 4 Nummer 8 in einer örtlichen Bauvorschrift die Anzahl der erforderlichen Stellplätze festgelegt werden.

    Eine örtliche Bauvorschrift über Stellplätze, d.h. eine Stellplatzsatzung, gibt es in Ahrensburg m.W.n. aber nicht.

    https://www.ahrensburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Ortsrecht/

    Gemäß LBauO §50 (5) und (6) kann die Verpflichtung zur Herstellung notwendiger Stellplätze mit Einverständnis der Gemeinde auch durch Zahlung eines Geldbetrages erfüllt werden.

    Gemäß LBauO §50 (6) ist dieser Geldbetrag zur Herstellung zusätzlicher öffentlicher Parkeinrichtungen oder zusätzlicher privater Stellplätze und Stellplatzanlagen, zur Modernisierung und Instandhaltung öffentlicher Parkeinrichtungen oder zur Herstellung und Modernisierung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen für den öffentlichen Personennahverkehr und für den Fahrradverkehr, die den Bedarf an Parkeinrichtungen verringern, zu verwenden.

    Die Frage darf gestellt werden, wann und in welcher Form dieser Geldbetrag verwendet wird.

  3. Harald Dzubilla Artikelautor

    Lieber Herr Furken – wie das Abendblatt damals berichtet hat, zahlte der Investor Curata damals 500.000 Euro als “Stellplatzablöse”. Nach meiner Auffassung hat er sich damit von der Pflicht befreit, Ersatzstellplätze zu schaffen. Sonst hätte die Stadt ja den Kaufpreis für das Areal um 500.000 Euro erhöhen können und sich damit einer Verpflichtung entledigt.

    In diesem Zusammenhang: Ich bin neugierig, wie hoch der Kaufpreis für die Alte Reitbahn angesetzt wurde und wie hoch dort die Stellplatzablöse ist!

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