Ich glaube, dass viele Bürger mir zustimmen werden, wenn ich festhalte, dass unsere Stadtbücherei nicht dazu da ist, dass dort nach Geschäftsschluss auch Werbe- und Verkaufsveranstaltungen für Produkte stattfinden, bei denen es sich nicht um Bücher und andere mediale Produkte handelt. Der Bürgermeister ist anderer Meinung. Auf meine Frage: „Warum darf ein Apotheker in der Stadtbücherei nach Feierabend der dort angestellten Mitarbeiter eine Werbe- und Verkaufsveranstaltung für Schüßler-Salze durchführen?“ hat Michael Sarach mir geantwortet:
„Es handelt sich um eine Informationsveranstaltung der Stadtbücherei Ahrensburg in Zusammenarbeit mit dem Floraforum. Die Stadtbücherei unterstützt sehr gerne den lokalen Handel und die Erhaltung einer lebendigen Innenstadt. Selbstverständlich sind weitere Kooperationspartner zur Information und Bildung mit weiteren Einrichtungen erwünscht.“
Und schau mal hier: Bereits im kommenden Monat findet wieder eine Werbeveranstaltung in der Stadtbücherei statt. Und die Stadt Ahrensburg macht dafür Werbung auf der Homepage – siehe die Abbildung!
Erstaunlich: Erneut ist die Flora-Apotheke der Veranstalter! Eine Apothekerin spricht in der Stadtbücherei über Arzneimittel und gibt Informationen über „die ‚Kleine Flora Apotheke’ – die sichere Arzneimittelversorgung durch Verblisterung“. Na supi.
(Zwischen den Absätzen sei daran erinnert, dass die Stadtbücherei Ahrensburg eine öffentliche Einrichtung ist, die aus Steuermitteln finanziert wird.)
Was bedeuten die Worte des Bürgermeisters und das Vorgehen der Stadtbücherei? Völlig klar: Jede Ahrensburger Firma, jeder Laden in der Stadt hat das Recht, am Abend eine Verkaufsveranstaltung in der Stadtbücherei durchführen zu dürfen, wo die städtischen Mitarbeiter dafür Überstunden machen. Somit kann das Küchenfachgeschäft die neusten Küchenhelfer von der Messe vorführen. Und der Verkäufer eines Autohauses kann seine neusten Modelle in einer Videoschau präsentieren. Da kann der Versicherungsvertreter seine speziellen Policen erklären und ein Telefonladen seine günstigen Tarife und Handy-Modelle anpreisen. Und ein Kaufhaus kann die neue Mode zeigen und ein Supermarkt seine Sonderangebote der Woche vorstellen, eine Tierhandlung die Produkte zur Fütterung von Haustieren demonstrieren und eine Weinhandlung eine Verkostung vornehmen. Und Restaurants können die Gerichte ihrer Speisekarten in leckeren Bildern präsentieren und … und … und …!
Sie erkennen: Die Möglichkeiten des städtischen Handels sind unbegrenzt. Selbst wenn es in Ahrensburg einen öffentlichen Bordellbetrieb gäbe, hätten die Damen die Möglichkeit, sich in der Stadtbücherei vorzustellen. Sagt der Bürgermeister – jedenfalls indirekt.
Gleiches Recht für alle! Voraussetzung ist lediglich, dass all diese Firmen lokal sind und sich in der Innenstadt befinden. Denn wie sagte doch gleich der Oberhäuptling unserer Verwaltung? Er sagte: „Die Stadtbücherei unterstützt sehr gerne den lokalen Handel und die Erhaltung einer lebendigen Innenstadt.“
Selbstverständlich kann die Stadtbücherei nicht einzelne Läden von Werbeveranstaltungen im städtischen Gebäude ausschließen, denn das wäre wettbewerbsrechtlich wohl schwer möglich.
Dass der Bürger in der Ahrensburger Stadtbücherei auch Bücher ausleihen kann, sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt, damit es nicht in Vergessenheit gerät.
Und wer in der Stadtbücherei achtet darauf, dass die Besucher ihre Masken ordnungsgemäß tragen, Abstand halten und nach dem Klogang die Hände desinfizieren und dass der Veranstaltungsraum entsprechend durchlüftet wird? Der Leiter der Bücherei? Oder der Flora-Apotheker? Oder der Bürgermeister?
Die Mitarbeiter der Bücherei tragen auf dem Weg von ihren plexiglasgeschützten Arbeitsplätzen zu den Diensträumen oder zur Toilette KEINE MASKE!!! Unverantwortlich!
Ist das denn Pflicht? Die arbeiten doch da.
Bedeutet diese Unterstützung, dass der Nutzer finanzielle Vorteile hat, somit ist die unentgeltliche Nutzung ein zu versteuernder Vorteil?
Ist wohl eine städtische Sozialleistung. Wie das Stadtgeld, das ja auch nicht zu versteuern ist. 😉