Makler werden immer dreister. Zum Beispiel Ulrik Neitzel, der für die S-Immobiliengesellschaft Holstein (SIG) makelt, was eine Tochter der Sparkasse Holstein ist. Und dieser Mittelsmann annonciert im MARKT, wo er einen „Gutschein“ anbietet – siehe die Abbildung! Und für was ist er gut, dieser Schein? Wir lesen: „Gegen Vorlage dieses Gutscheins erhalten Sie unsere ausführliche Marktpreis-Analyse Ihrer Immobilie kostenfrei.“
Und dann kommt der dicke Klops: „Handeln Sie jetzt und sparen Sie dieses Jahr noch die Verkäufer-Courtage!“ Was meint: Wenn Sie eine Marktpreis-Analyse bestellen, dann setzt Makler Neitzel Sie damit quasi auch schon psychologisch unter Handlungszwang.
Richtig ist: Bei anderen Maklern bekommen Sie auch ohne Gutschein eine Marktpreis-Analyse gratis. Und was die „Verkäufer-Courtage“ betrifft: Zum einen bestimmt der Makler die Höhe selber. Und zum anderen kann er die Kosten für den Verkäufer vorher in den Verkaufspreis einrechnen. “Verkäufer-Courtage” ist folglich eine Farce in einem Markt, wo die Nachfrage zur Zeit das Angebot übersteigt.
Aber das ist noch nicht alles: Makler Neitzel will uns auch 500 Euro zahlen. Und zwar dann, wenn wir ihm einen Kunden nachweisen, der seine Immobilie verkaufen will. Allerdings: Die Kohle für einen Whistleblower macht der Makler erst dann locker, wenn er das Geschäft auch wirklich unter Dach und Fach, also notariell abgeschlossen hat. Und der Makler merkt ausdrücklich an: “Mit Ihrem Verkaufstipp gehen wir selbstverständlich diskret um.”
Die Rechnung des Jongleurs lautet wie folgt: Wird ihm zum Beispiel eine Eigentumswohnung nachgewiesen, die einen Kaufpreis von 150.000 Euro hat, dann kassiert er dafür bei einem Verkauf eine Provision von 10.500 Euro plus Mehrwertsteuer. Und derjenige, der ihm dieses Geschäft überhaupt erst ermöglicht hat, bekommt dafür eine lächerliche Provision von 500 Euro. Und wenn es sich bei der Immobilie gar um ein Grundstück mit Haus für 500.000 Euro gehandelt hat, dann sind 500 Euro Provision vergleichbar mit einer Tüte Popcorn, um nicht zu schreiben: Heiße Luft, Herr Neitzel.
Postskriptum: Und wie sieht die Sache finanzamtsmäßig aus – muss der Whistleblower seinen Judaslohn in Bad Oldesloe deklarieren…?