Mitten auf dem Rondeel in Ahrensburg konnte ich einen Verkaufsstand wahrnehmen, mit dem die Delingsdorfer Firma Glantz dort ihre Erdbeeren verkauft in Konkurrenz zum Ahrensburger Einzelhandel. Das war für mich recht wundersam, denn bis dato hatte ich gedacht, dass auf dem Rondeel nur die Stände vom Bürgerverein für den Adventsmarkt stehen dürfen oder Stände im Rahme des Ahrensburger Stadtfestes. Und beides nur nach Genehmigung durch die städtische Verwaltung und nach Entscheidung durch die Politik.
Ich habe daraufhin recherchiert und Informationen gefunden über: „Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen“ in der Stadt Ahrensburg. Und ich erfuhr: „Wenn Bürger/innen öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nutzen möchte (korrekt: möchten), stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.“ Und „Sondernutzungen sind zum Beispiel: Verkaufswagen/Verkaufsstände“.
Heißa, rief ich innerlich, das ist doch genau, was ich immer schon gewollt habe, nämlich einen Verkaufswagen bzw. Verkaufsstand auf dem Rondeel! Und weil so ein Stand der Firma Glantz genehmigt worden ist, gilt natürlich gleiches Recht für alle. Weshalb ich an die Stadt einen entsprechenden Brief geschrieben habe – siehe die Abbildung oben rechts! Und seither bin ich schon auf der Suche nach einem Verkaufsstand, der noch entsprechend dekoriert werden muss, um dort Popcorn anzubieten.
Meine Anfrage bei der Stadt ist nun schon zwei Wochen her, ohne dass ich von der Verwaltung einen Response darauf bekommen habe. Warum bekommt man für eine einfache Frage nicht postwendend die Antwort aus dem Rathaus? Vielleicht, weil ich kein auswärtiger Investor bin? Oder weil es im Rathaus niemanden gibt, der des Lesens kundig ist, sodass man meinen Brief erst einmal an eine Beratungsfirma weitergeleitet hat, damit diese den Inhalt einem Sachbearbeiter in der Verwaltung vorliest…? 😉
Mein Argwohn, dass der Glantz-Stand ohne städtische Genehmigung auf dem Rondeel gestanden hat, kann nicht zutreffen, denn: „Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß-, (falsches Komma!) und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).“
Und welche Maßnahmen kann der gemeine Bürger gegen die Verwaltung der Stadt einleiten, wenn die Behörde ihren Verpflichtungen nicht oder nur mit unangemessener Verzögerung nachkommt…?
Sie hätten sich vielleicht besser direkt an die Wirtschaftsförderung von Ahrensburg wenden sollen, Herr Dzubilla, die One-Step-Agency von Anja Gust! https://www.ahrensburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Verwaltung/Anja-Gust.php?object=tx,2603.10.1&ModID=9&FID=57.36.1&NavID=2603.4&La=1&ofs_2=250