Auf Stormarn-Online, dem Internet-Portal vom Hamburger Abendblatt, bekommt der zahlende Abonnent soeben eine aktuelle Nachricht. Sie lautet: “Hersteller aus Kreis Stormarn ruft Fruchtpudding zurück”. Und im Kleingedruckten erfährt der Leser: “Betroffen sei das Produkt ‘HoGoMas Mini Frucht Pudding m. Nata De CoCo’ mit dem Haltbarkeitsdatum 28. November, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte. Es bestehe Erstickungsgefahr beim Verzehr wegen des Zusatzstoffs Carrageen (E407).”
Der Leser guckt auf das Foto. Dort sieht er mit eigenen Augen, dass verschiedene Lebensmittel in einem Supermarkt in einem Einkaufswagen liegen. Und unter diese Foto steht die Nachricht: “Verschiedene Lebensmittel liegen in einem Supermarkt in einem Einkaufswagen”. Dazu erfolgt für den Leser der wichtige Hinweis: “Foto: Sven Hoppe/dpa”.
Das Dumme ist nur: ‘HoGoMas Mini Frucht Pudding m. Nata De CoCo’ ist auf dem Foto gar nicht erkennbar, weder im Einkaufswagen noch links oder rechts im Regal.
Wäre es nicht die mindeste Anforderung an die Redaktion, den Pudding zu zeigen, da der Leser wissen will, wie das Produkt aussieht, vor dem gewarnt wird, zumal es keine bekannte Marke ist?!
Immerhin erfährt der Kunde echten Trost im Text, und zwar etwas, das ich niemals für möglich gehalten habe, nämlich: “Kunden können das Produkt zurückgeben und erhalten den Verkaufspreis erstattet”. Wozu ich allerdings einschränkend erklären muss, dass dieses nur passieren kann, wenn der Kunde noch nicht am Pudding erstickt ist.
Korrektur der Redaktion: Es ist nicht der Hersteller des Puddings, sondern der Importeur: