Auf dem Blaulicht- und Corona-Portal „Ahrensburg-Portal“ der Firma Stifter-Service Ahrensburg GmbH & Co. KG, wo hauptsächlich Werbung und Pressemitteilungen veröffentlicht werden, erscheint als „Aktuelles“ ein Foto vom Steak-Restaurant “Block House”, wo „Geborgenheit, Wohlfühlatmosphäre und Vertrauen“ versprochen werden. Und obwohl ich gern ins Block House gehe, fehlt mir nun das Vertrauen in die Ahrensburger Filiale.
Der Grund: Es handelt sich bei diesem Beitrag über das Restaurant um eine nackte Werbung. Das erfährt der Leser aber erst, wenn er die Botschaft angeklickt und bis zu Ende gelesen hat. Denn am Fuße steht der Hinweis: „Anzeige.Text, Fotos: BLOCK HOUSE Diese Anzeige wird vom Ahrensburg-Portal kostenfrei veröffentlicht, als solidarische Hilfe während der Corona-Krise“.
Das ist verboten. Weil es sowohl gegen das Presse- als auch gegen das Wettbewerbsgesetz (UWG) verstößt, wonach bei einer redaktionell aufgemachten Werbung schon im Kopfe deutlich erkennbar der Hinweis „Anzeige“ zu lesen sein muss, egal, ob diese Anzeige kostenlos veröffentlicht wurde oder nicht.
Inhaber der Firma Stifter-Service Ahrensburg GmbH & Co. KG ist ein gewissen Dr. Michael Eckstein, festangestellter IT-Mitarbeiter beim NDR. Der kann aber persönlich nichts dafür, denn meiner Meinung und Erfahrung nach ist dieser Mann gar nicht voll geschäftsfähig.
Und wenn Sie “Dr. Michael Eckstein” auf Szene Ahrensburg suchen, dann werden Sie auch Gründe finden, warum ich diesen Mann für unbelehrbar – um nicht zu sagen: für gestört – halte. Und für unverschämt sowieso.
Ob das Blockhouse dieser Werbung wohl zugestimmt hat? Bekommt Eckstein dafür möglicherweise sein Steak gratis? 😉