Amtliche Bekanntmachungen, die der Fragen würdig sind, könnte man auch als fragwürdige Bekanntmachungen von Amtswegen bezeichnen. Hierzu gehört die Amtliche Bekanntmachung aus dem Ahrensburger Rathaus, wo der Bürgermeister zur Tagung vom Bau- und Planungsausschuss am 06.05.2020 erklärt:
„Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona Pandemie der zahlenmäßige Zugang zu der Ausschusssitzung beschränkt sein wird. Fragen, Vorschläge und Anmerkungen von Einwohnern sind fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail-Adresse ulrich.kewersun@ahrensburg.de einzureichen“ – siehe die Abbildung!
Was bedeutet das? Es bedeutet, dass der Herr Bürgermeister von Ahrensburg entschieden hat, dass das Mitwirken von Bürgern in der Kommunalpolitik beschnitten wird. Wer keinen Internetzugang hat, bleibt außen vor. Frage: Dürfen in der Einwohnerfragestunde von den Einwohnern, die einen „zahlenmäßig beschränkten Zugang“ bekommen haben, keine Fragen mehr gestellt werden? Wobei sich auch noch die Frage stellt: Wenn 50 Bürger vor der Tür stehen, wer entscheidet dann, welcher von ihnen in den Sitzungsraum darf und welcher wieder nachhause gehen soll…? Weiterlesen