Im MARKT von Ahrensburg („Hier leb’ ich, hier kauf’ ich!) steht eine Anzeige aus Hamburg, und zwar von Ackermann Akustikum. Mit dieser Reklame wendet sich die Firma ausschließlich an Golfspieler/innen, die schwerhörig sind. Und das Witzige daran ist das Foto darin.
Wir sehen eine junge Frau mit Golfschläger vor dem Einlochen. Und wenn wir uns anschauen, wie der Golfball vor dem Loch liegt und die junge Dame dazu spricht: „Erfolgreich durch Technik und Können!“...
…dann fragen wir uns, was die Golffrau damit wohl meinen könnte. Haben Sie vielleicht eine Ahnung…?
Eine Steigerung des Werbetextes wäre freilich der Hinweis: „Mit unseren Hörgeräten hören Sie das Gras wachsen und den Maulwurf jaulen!“
Und spaßeshalber noch eine Vermutung meinerseits, für die ich keinen Beweis erbringen kann. Also rein hypothetisch: Die Ehefrau oder Tochter oder Freundin des Firmeninhabers von Ackermann Akustikum möchte Golf spielen. Hierzu benötigt sie eine entsprechende Bekleidung inklusive der Schuhe. Und dazu auch noch mindestens einen Golfschläger plus Golfball. Den Kaufpreis dieser Ausrüstungsgegenstände kann der Firmeninhaber natürlich nicht von seinen Steuern absetzen. Es sei denn, er lässt das Genannte als benötigte Requisiten für ein Fotoshooting zwecks Werbung vom Fotografen kaufen, der dem Firmeninhaber die Kosten dann in Rechnung stellt. Dann sind es natürlich geschäftliche Ausgaben.
Oder kann mir jemand einen plausibleren Grund nennen für die Gestaltung der abgebildeten Anzeige? Vielleicht, dass der Werbegestalter einen gezwitschert hat…? 😉