Vorab: Die wichtigste Aufgabe eines Pressesprechers ist es, das Bild seines Auftraggebers in der Öffentlichkeit positiv dazustellen. Gemäß den Pressegesetzen der Bundesländer besteht für die öffentliche Verwaltung zudem eine Auskunfts- bzw. Unterrichtungspflicht gegenüber den Medien. Auch das Zusammentragen, Analysieren und objektive Bewerten von internen und externen Sachverhalten gehört zu den Aufgaben eines Pressesprechers.
Der Pressesprecher des Bürgermeisters von Ahrensburg und damit der Stadt heißt Fabian Dorow. Er sitzt warm und trocken im Rathaus, wo er früher mal verantwortlich gewesen ist für den Ahrensburger Wochenmarkt, der unter seiner Regie in die Grütze gefahren wurde, in der sich unser ehemaliges Highlight heute befindet.
Ich schreibe heute über Fabian Dorow, weil der Pressesprecher sich über den „Muschelläufer“ in der Öffentlichkeit geäußert hat. Die Ahrensburger Journalistin Melissa Jahn hat mit dem offiziellen Sprecher der Stadt gesprochen und berichtet auf „Ahrensburg-Portal“ mit vorauseilendem Gehorsam: „Der Muschelläufer wird restauriert“. Und sie schreibt weiter:
„Doch trotz erneuter Beschädigungen hat sich der Künstler mehrfach gegen einen Abbau ausgesprochen und erneut 25.000 Euro verlangt, falls der Vertrag nicht eingehalten würde. ‚Darauf hat er einen Anspruch’, sagt Fabian Dorow, Sprecher der Stadt Ahrensburg. ‚Das Urheberrecht besteht 30 Jahre und wir haben erst die Hälfte der Zeit um.’“
Zu dieser Aussage, widerspreche ich dem Pressesprecher. Das deutsche Urheberrecht besteht 70 Jahre, beginnend mit dem Tode des Urhebers. Angenommen, der Plastiker Martin Wolke lebt noch 40 Jahre, dann endet das Urheberrecht für den “Muschelläufer” im Jahre 2130.
Auch bezweifle ich, dass der Künstler ein Anrecht auf Erhaltung der Figur geschweige denn auf ein erneutes Honorar hat, wenn es sich herausstellt, dass das von ihm verwendete Material unter freiem Himmel keine Haltbarkeit für die Dauer des Urheberrechts haben kann und die Restauration für die Stadt deshalb aus Kostengründen unzumutbar ist. Sollte der Künstler sein vermeintliches Recht trotzdem vor Gericht einklagen, dann muss er sich meiner Meinung nach warm anziehen und sollte schon heute finanzielle Rücklagen bilden, zumal die Stadt den Prozess möglicherweise bis zum BGH führen könnte. Abgesehen von den Kosten würde das auch ein Prozess über Jahre werden.
Der Pressesprecher der Stadt Ahrensburg wird außerdem zitiert wie folgt: “’Fest steht jedoch, dass die Figur auch in zehn Jahren nicht in Vergessenheit geraten sein wird’”, so Dorow. “Sie bietet weiterhin Raum für Kommunikation und Diskussion.”
Und hier stimme ich dem Rathausmitarbeiter voll zu, denn dafür, dass dieses blaue Monster mit der Schneckenhand-Prothese unvergessen bleibt, dafür habe ich bereits vor vor über zehn Jahren gesorgt mit meinem Hörbuch „Der Blaumann von Ahrensburg“.
Gruß an Szene-Ahrensburg. Was läuft im Rathaus eigentlich normal bzw. bürgerfreundlich. Ich möchte mich noch mal zum Wochenmarkt äußern, wo jetzt ein “Marktkollege” das Geschehen lenkt oder versucht es zu tun. Aus Ihren Artikeln der Vergangenheit und heute entnehme ich, dass sich nichts geändert hat auf dem Wochenmarkt. Dorow, Heise und Fümel es bleibt alles gleich, obwohl der Letztere privater Natur ist, das heißt er müsste wissen, wie man einen Markt am Leben erhält. Neue Kollegen heißt neue Ideen und Wettbewerb, was hier brutal verhindert wird. Mensch Leute, ihr tretet den Markt mit Füßen. Ich habe gedacht, dass ein Händler weiß, was zu tun ist, aber entweder hat ER Weisung aus dem Rathaus oder ist betriebs-blind. Beides ist fatal und höchstgradig gefährlich für den Ahrensburger Wochenmarkt. Ich habe den Wettbewerb nicht erfunden, aber ich weiß, dass es mit besser geht. Es grüßt die tollen Angsthasen Eure Günther und Melanie Burmeister.(AAL-BURMEISTER)