Am 17. September 2014, also vor gut einem halben Jahrzehnt habe ich in einem Blog-Eintrag deutlich gemacht, dass Fahrradfahrer, die ihr Tretmobil am U-Bahnhof Ahrensburg-West abstellen, Probleme haben dieses zu tun. Voller Verzweiflung parken die Menschen ihre Räder sogar am Metallgitter über den U-Bahn-Gleisen, denn man muss sein Fahrrad ja irgendwo sicher anschließen können, will man es denn behalten. Und ich habe damals gefragt: “Was sagen eigentlich die Grünen dazu?”
Die Grünen sind es bekanntlich, die immer wieder dazu aufrufen, dass die Menschen mit dem Fahrrad fahren – egal, ob sie das überhaupt können bzw. gesundheitlich dazu in der Lage sind. Und ich wette: Kein Stadtverordneter der Grünen steigt am U-Bahnhof West vom Fahrrad. Denn dann hätte er das gleiche Problem wie für fünf Jahren – wenn Sie sich bitte mal die beiden Fotos links anschauen wollen, die ich gestern gemacht habe, als ich mit dem Fahrrad zur Bahn gefahren bin!
Und die Fahrradwege in Ahrensburg? Voll der Plattfuß, inklusive der Straßenbeleuchtung. Und wenn es in einer Straße gar keinen Fahrradweg gibt, dann ist das Fahren um die am Straßenrand parkenden Autos eine Katastrophe – von den Löchern in der Fahrbahn gar nicht zu reden. Und wenn dazu noch ein Bus auf derselben Straße fährt, dann ist man nur noch als Fußgänger auf dem Bürgersteig sicher – solange man nicht die Straße überquert.
Wir, meine Frau und ich, sind fast jeden Tag mit unseren Fahrrädern in Ahrensburg unterwegs. Es ist nicht immer ein Vergnügen, da andere Verkehrsteilnehmer sich teilweise nicht an die Verkehrsregeln halten:
– Fußgänger blockieren den Fahrradweg, der, so muß man fairerweise sagen, nicht auf allen Wegen klar erkennbar ist,
– PKWs übeholen mit zu hoher Geschwindigkeit und mit zu geringem Sicherheitsabstand
– scheren nach dem Überholvorgang zu knapp ein,
– Stellplätze, vor allem wenn Wochenmarkt ist, sind nicht in ausreichender Anzahl vorhanden
– Fahrradwege sind teilweise in einem verkehrsgefährdenden Zustand, dies trifft auch für Straßen zu, sofern diese genutzt werden müssen,
– andere Fahrradfahrer benutzen häufig mit einer “Selbstverständlichkeit” die falsche Straßenseite,
– ein Teil des Fahrradweges wird von parkenden PKWs blockiert (immer wieder in der Bahnhofstraße gegenüber dem ehemaligen Lindenhof-Parkplatz)
– PKWs fahren in den sog. Fahrradstraßen mit zu hoher Geschwindigkeit
– abbiegende PKW achten nicht immer auf den Fahrradverkehr
Mindestens 1,5 Meter
Seit den 1980er-Jahren gilt: Beim Überholen müsse der Seitenabstand zu einem einwandfrei fahrenden Radfahrer je nach der Geschwindigkeit des überholenden Kraftfahrzeugs etwa 1,5 bis 2 m betragen (OLG Saarbrücken 3 U 141/79).
Auch das OLG Hamm verlangt mindestens 1,5 m Abstand (6 U 91/93). 2003 nannte das OLG Düsseldorf einen von „der Rechtsprechung generell für erforderlich gehaltenen Mindestabstand von 1,5 m“ (1 U 234/02).
Schön, dass Herr Dzubilla uns Radfahrer im Blick hat.
Man kann die Liste von Herrn Lucke fortsetzen:
Nicht wenige Fahrradfahrer fahren immer noch ohne Licht – da krieg ich als selbiger oft einen Schreikrampf: Licht an, Radfahrer!!!!!!
Und an die Stadt gerichtet: Streut im Winter nicht mit Split , der Scherben enthält und bis ins Frühjahr liegenbleibt. Immer wieder pule ich die Scherben aus dem Mantel. Winterzeit = Plattfußzeit – nein, das muss nicht sein.